Beschlussvorlage - 2021/83/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Kreisstadt Homburg erhalten bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 €.

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Sachverhalt

Gemäß § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von

 

 je 35 € für den Vorsitzenden und

 je 25 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

 

Eine Abweichung durch die Gemeinde ist möglich. Mehrkosten, die entstehen, sind nicht erstattungsfähig und von der Kommune zu tragen.

 

Bereits bei der vergangenen Europa- und Kommunalwahl 2019 als auch bei der Bundestagswahl 2017 wurden jeder/ jedem Wahlhelfer(in) ein Erfrischungsgeld von 35 € gewährt.

Da jede Tätigkeit im Wahlvorstand zum reibungslosen Ablauf der Wahl beiträgt, sollte auch weiterhin jede ausgeübte Wahlhelfertätigkeit eine gleiche Wertschätzung seitens der Wahlbehörde erfahren.

 

Daher soll jeder/jedem Wahlhelfer(in) ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € gewährt werden.

 

Die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten sind in der Anlage dargestellt.

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Anlagen

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