Beschlussvorlage - 2021/83/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anlässlich der Bundestagswahl 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Beteiligt:
- Bürgermeister
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.05.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von
• je 35 € für den Vorsitzenden und
• je 25 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden.
Eine Abweichung durch die Gemeinde ist möglich. Mehrkosten, die entstehen, sind nicht erstattungsfähig und von der Kommune zu tragen.
Bereits bei der vergangenen Europa- und Kommunalwahl 2019 als auch bei der Bundestagswahl 2017 wurden jeder/ jedem Wahlhelfer(in) ein Erfrischungsgeld von 35 € gewährt.
Da jede Tätigkeit im Wahlvorstand zum reibungslosen Ablauf der Wahl beiträgt, sollte auch weiterhin jede ausgeübte Wahlhelfertätigkeit eine gleiche Wertschätzung seitens der Wahlbehörde erfahren.
Daher soll jeder/jedem Wahlhelfer(in) ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € gewährt werden.
Die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten sind in der Anlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,1 kB
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