Beschlussvorlage - 2021/92/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stellungnahme der Kreisstadt Homburg im eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Reaktivierung der Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die DB Netz AG plant die Reaktivierung / Wiederinbetriebnahme der stillgelegten Eisenbahnstrecke Homburg – Zweibrücken.

Das Vorhaben hat die Verlängerung der S-Bahn Linie S1 von Homburg bis Zweibrücken zum Ziel, um die Integration in den S-Bahn-Verbund Rhein-Neckar zu realisieren. Eine umsteigefreie SPNV-Verbindung nach Kaiserslautern und eine Verbindung zum ICE-Knoten Mannheim werden angestrebt. Es handelt sich um ein länderübergreifendes Vorhaben Rheinland-Pfalz – Saarland. Hierfür wurden zwei  Planfeststellungsabschnitte gebildet, den hier gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt im Saarland und einen Planfeststellungsabschnitt in Rheinland-Pfalz.

 

Die Baumaßnahmen im Saarland beinhalten auch die Errichtung von Haltepunkten in Beeden, Schwarzenacker und Schwarzenbach.   Der Haltepunkt in Einöd an der Strecke 3450 wird zum Bahnhof ausgebaut und erhält einen Mittelbahnsteig. Das Vorhaben beinhaltet umfangreiche Einzelmaßnahmen,  Neubau und Änderung von Betriebsanlagen der Eisenbahn sowie leit- und sicherungstechnische Anpassungen an den Gleisanlagen (Oberbau, Bahnübergänge, Verkehrsstationen, Ingenieurbauwerken u.a.). Die Einzelheiten können den Planunterlagen entnommen werden.

 

Zurzeit läuft im Zeitraum vom 08.04.21 bis einschließlich dem 07.05.21 die Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

In diesem Zeitraum stellt die Anhörungsbehörde den Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen (Erläuterungsbericht, Übersichts- und Lagepläne, Schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen u.a.) zum Vorhaben auf der Internetseite des Saarlandes (www.saarland.de) im Themenportal „Verkehr“ in der Rubrik „Planfeststellung“ unter „Bundeseigene Eisenbahnen“

https://www.saarland.de/mwaev/DE/portale/verkehr/planfeststellung/bundeseigene_eisenbahnen/bundeseigene_eisenbahnen_node.html

der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Die Unterlagen können auch bei der Kreisstadt Homburg, Abt. Stadtplanung nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.

 

Die Kreisstadt Homburg wurde zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Gerade eisenbahnrechtliche (gewidmete) Flächen sind von der kommunalen Planungshoheit ausgeschlossen (§ 38 BauGB). Bei den eigentlichen Bahnflächen können daher nur Anregungen in das Verfahren eingebracht werden.  Stellungnahmen von Bürgern, Anwohnern, Verbänden, Behörden und der Kreisstadt Homburg können bis zum 07.06.21 abgegeben werden. Darüber hinaus sind auch Grunderwerbe städtischer Liegenschaften zur Vorhabenrealisierung notwendig. Betroffen sind zudem städtische Tiefbauwerke, die die Bahnstrecke kreuzen. Hierbei handelt es sich u.a. um ein Brückenbauwerk sowie um Entwässerungsleitungen und verrohrte Bäche und Gräben.

Die seit Anfang April vorliegenden Planfeststellungsunterlagen, bestehend aus Planzeichnungen und Erläuterungen, sind zwar sehr ausführlich und umfassend (8 Ordner mit Planzeichnungen, Erläuterungsberichten und Fachgutachten zu Lärm, Natur und Landschaft uvm.), die für die Kreisstadt Homburg interessanten Planaussagen bedürfen aber noch der expliziten Rücksprache bei dem Bauherrn DB Netz AG:

  1. Der Antragsteller beplant ausschließlich die Reaktivierung einer elektrifizierten Bahnstrecke mit 4 Haltepunkten. Die Planung und somit die spätere bauliche Umsetzung endet aber jeweils mit einem Wegeanschluss an die nächstgelegene Verkehrsflächen. Flächen für den ruhenden Verkehr (Parkplätze), Bahnhofsvorplätze, Verkehrswendemöglichkeit oder gar die Anfahrmöglichkeit mit PKW oder ÖPNV sind nicht Planungsgegenstand.
  2. Der Bahnhof in Einöd wird bis auf Höhe eines Getränkemarktes verlagert, der Flächenbedarf für eine Bahnhofsvorfläche liegt entweder im Hochwasserbereich oder auf bahngewidmeter Fläche. Die Bahnüberquerung wird zurückgebaut. Grundeigentum, Straßenfunktion, fußläufige Erreichbarkeit, Verkehrslenkung, Umwegelänge und Parkraumdruck bedürfen in Einöd der planerischen Konfliktbewältigung.
  3. Der Haltepunkt in Schwarzenacker entspricht in etwa dem ehemaligen Bahnsteig. Am Schwedenhof können lediglich im Straßenraum für den Bahnreisenden Parkraumpotenziale ermittelt werden.
  4. Der Haltepunkt in Schwarzenbach ist neu auf der Bahnstrecke. Zwischen Mastauhof und Autobahn sind die Wiesenflächen geschützte Hochwasserflächen. In direkter Nachbarschaft ist in einem straßenrechtlichen Verfahren die neue Autobahnanschlussstelle der OU Schwarzenbach zu beachten. Diese verlegt auch zudem die vorhandenen Radwege. Flächenpotentiale für den PKW-anfahrenden Bahnreisenden sind in unmittelbarer Nachbarschaft nicht vorhanden. Der Anschluss ist an den Feldwirtschaftsweg / Radweg geplant. Ob ein rein fußläufiger oder per Rad zu erreichender, topographisch tief liegender Bahnhaltepunkt attraktiv genug ist, Bahnreisepotenziale abzuschöpfen, sollte hinterfragt werden. Straßenfunktion und Ausbaubreite, Grundeigentum und umweltrechtliche Schutzkategorien erschweren zudem städtebauliche Planungskonzepte für eine Bahnanbindung.
  5. Der Haltepunkt in Beeden wird in Richtung Blieskasteler Straße verschoben. Auch dort wird Parkraumdruck entstehen und eine verkehrliche Anbindung ist zu überprüfen.
  6. Das Eisenbahnkreuzungsrecht sieht die Kostenträgerschaft beim Baulastträger, hier bei kommunalen Tiefbauwerken. Eine aktuelle Neuerung der Rechtslage verlagert Teile hiervon auf den Bund. Kostenberechnungen und die rechtlichen Kostenanteile der Kommune bei zu ändernden oder neu zu errichtenden Tiefbauwerken (Brücken, Kanäle, Bachverrohrungen, Stützwände uvm.) sind nicht ausgewiesen. Nach Aussage der DB Netz AG werden diese für jedes Bauwerk erhoben und der Umbau mit der Kommune vertraglich geregelt.
  7. Die Planung sollte nach derzeitigem Kenntnisstand um mehrere Bahnübergänge erweitert werden. Betroffen sind die Bereiche Bahnhof Einöd neu, das „Gleisdreieck“ zwischen Einöd und Ingweiler sowie der Haltepunkt in Schwarzenacker, da im Bereich des ehemaligen Aldi große ungenutzte Bahnliegenschaften als Parkraum dienen könnten.
  8. Neben Besprechungen mit DB Netz AG und Nachfragen beim Eisenbahnbundesamt fanden bereits auf den verschiedenen Ebenen Besprechungen mit dem Wirtschaftsministerium statt. Diese werden bis zur Stadtratssitzung fortgesetzt mit dem Ziel, dass planerische und finanzielle Aufwendungen der Kreisstadt auf Notwendigkeit und Förderfähigkeit geprüft werden.
  9. Die touristisch interessanten Aspekte des Tores zum Bliesgau in Einöd, der musealen Anbindung des Römermuseums und der Liegenschaftsflächen der DB Imm in Schwarzenacker sowie der Möglichkeiten des „bike and ride“ sollten bei der Potentialberechnung des avisierten Reisepotenzials stärker berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, im kommenden Bau- und Umweltausschuss den aktuellen Sachstand vorzustellen und über die bis dahin erzielten Besprechungsergebnisse zu berichten. Die Anregungen aus dem Bauausschuss werden dann in die abzugebende Stellungnahme einfließen, die bis zur Stadtratssitzung ständig aktualisiert und ergänzt wird.

 

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Anlagen

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