Beschlussvorlage - 2021/96/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg (SeH) wird verabschiedet.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021 die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg beschlossen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung der entsprechenden Betriebssatzung beauftragt.

 

 

Die Gründung des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg  (SeH)“ erfordert gem. EigVO den Erlass einer Betriebssatzung.              

In der Betriebssatzung wird unter anderem geregelt, dass der Stadtrat über alle Angelegenheiten entscheidet, die ihm nach dem KSVG, dem Eigenbetriebsgesetz oder der Geschäftsordnung des Stadtrates in den jeweils aktuell gültigen Fassungen  vorbehalten sind.

 

Weiterhin werden in der Betriebssatzung insbesondere das Stammkapital des Eigenbetriebes, die Vertretung des Eigenbetriebs und die Kompetenzen vom Werksausschuss und der Werksleitung geregelt.

 

Der angefügte Satzungsentwurf wurde final mit dem Landesverwaltungsamt nach den aktuell gültigen Gesetzen abgestimmt.

 

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, die im Entwurf beigefügte Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg  (SeH)“ zu beschließen, sodass diese rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten kann.

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Anlagen

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