Informationsvorlage - 2021/84/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

§ 1 Abs. 2 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Kreisstadt Homburg vom 02. April 2020 lautet wie folgt:

„Soweit sondergesetzliche Bestimmungen einer öffentlichen Bekanntmachung der Kreisstadt Homburg im Internet entgegenstehen, erfolgt diese durch Bekanntmachung in der „Saarbrücker Zeitung“.

 

Durch die neue Handhabe hat sich der Arbeitsaufwand verringert. Eine Erleichterung ist auch bei den Bekanntmachungen von Tagesordnungen von Gremiensitzungen durch Wegfall des früher zu beachtenden Redaktionsschlusses feststellbar.

 

Die Kosten für diese nunmehr seit einem Jahr geltende Regelung stellen sich als äußerst gering dar. In Wahljahren – insbesondere in Jahren mit stattfindenden Kommunalwahlen – muss mit höheren Kosten gerechnet werden.

 

Die Verfahrensweise wie in der Ratssitzung am 02. April 2020 beschlossen (grundsätzlich Bekanntmachung im Internet auf unserer Homepage + SZ als weiteres Bekanntmachungsorgan aufgrund sondergesetzlicher Bestimmung) hat sich bewährt und soll bis auf Weiteres fortgeführt werden. Ein erneuter Sachstand ist für Ende 2022 vorgesehen, so dass die Kosten für die Bundestags- und die Landtagswahlen erfasst sind. Gleichzeitig ist feststellbar, ob die Kosten für Bekanntmachungen aufgrund baugesetzlicher Vorgaben konstant bleiben.

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