Einleitungsbeschluss - 2021/11/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Homburg durch ein externes Planungsbüro wird beschlossen. Es wird ein europaweites Wettbewerbsverfahren in zwei Stufen durchgeführt.

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Sachverhalt

Der Rat der Kreisstadt Homburg hatte zwar bereits in seiner Sitzung am 20.09.2018 die Aufstellung der Teilflächennutzungsplanänderung „Wohnen“ entsprechend § 1 Abs.3 BauGB und § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, das Aufstellungsverfahren ist aber auf Grund vieler zu bearbeitender Grundleistungen in der Verwaltung mit dem vorhandenen Personal in einem vernünftigen Zeitrahmen nicht zu leisten. Da die Landesplanung vor Ausweisung neuer Wohnbaugebiete eine Aktualisierung des Flächennutzungsplanes verlangt, soll nun die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Gänze erfolgen.

 

Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) ist mehr als 40 Jahre alt. Der FNP als vorbereitende Bauleitplanung muss an neuere Ziele und Grundsätze der Landesplanung ebenso angepasst werden wie auch an die aktuelle städtebauliche Entwicklungsabsicht. Ebenso hat der FNP elementare Änderungen im Naturschutz- und Baurecht noch nicht durchlebt. Dazu ist nun die Beauftragung eines externen Planungsbüros erforderlich.

 

Die Arbeitsschritte zur Aufstellung des Flächennutzungsplans umfassen zuerst eine gemarkungsweite Bestandsaufnahme und –analyse der gewichtigen städtebaulichen und umweltrechtlichen Gegebenheiten, die Aktualisierung von Fachplanungen (Verkehr, Einzelhandel, Entwässerung, Klima uvm.)  und die Potentialermittlungen für etwaige Nutzungsausweisuntgen (Wohnen, Gewerbe u.a.  ).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Die Gesamtkosten werden, da der Flächennutzungsplan mehrere Jahrzehnte alt (seit 21.05.1981) ist und somit nicht nur viele Teil-Flächennutzungsplanänderungen eingepflegt, sondern auch die fachrechtlichen Rechtsänderungen der letzten Jahrzehnte berücksichtigt und implementiert werden müssen, die Auftragswertgrenze von 214.000,00 € netto überschreiten, sodass ein europaweites Planungsverfahren erforderlich ist.

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Anlagen

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