Beschlussvorlage - 2021/58/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Die SSE Deutschland GmbH will  zwei Hochsilos für die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen, einschließlich einer Erhöhung der genehmigten Lagermenge an Explosivstoffen am Standort des Lagers Homburg/Websweiler, errichten.

 

Das Vorhaben unterliegt der Genehmigung einer wesentlichen Änderung gemäß §16 Abs.1 BImSchG i.V.m. Nr.9.3.2, Verfahrensart V der 4. BImSchV und standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach §9 UVPG zu den möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter nach §2 Abs.1 UVPG.

 

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat dazu bei der Stadt Homburg eine entsprechende Stellungnahme angefordert

 

Für das Lager wird aktuell ein eingefriedeter Teilbereich der ehemaligen Standortmunitionsniederlage Bexbach genutzt. An der Bunkerstraße D werden in 6 Bunkern (Nr.21-26), sowie an einem Bunker (Nr.14) außerhalb der Einfriedung an der Bunkerstraße B, mit bestehender immissionsschutzrechtlicher Genehmigung maximal 75t Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen der Klasse 5.1 im Tank bzw. in Big Bag’s und maximal 45t Explosivstoffe und Zündmittel der Klasse 1.1 bzw. 1.4 in Kartons bzw. in Säcken gelagert.

 

Nun sollen 2 Hochsilos zur Lagerung von insgesamt maximal 96t Ammoniumnitrat bzw. Ammoniumnitrat-Emulsion (35t AN geprillt und 61t ANE) und eine dazugehörige Stickstoffverdampferanlage für die Silobefüllung bzw. Überlagerung des geprillten Ammoniumnitrats errichtet werden. Gebaut werden soll diese Anlage östlich von Bunker 26.

 

Durch die Silos werden die bisherigen Ladungen von maximal 75t Ammoniumnitrat bzw. Ammoniumnitrat-Emulsion in den Bunkern 21 und 22 ersetzen. Dadurch werden die Rohstoffumschläge effizienter gemacht und gleichzeitig zukünftig eine innerhalb der SSE einheitliche Mischladetechnologie ermöglicht.

 

Zudem sollen maximal weitere 4000l Heizöl im Bunker 22 gelagert werden. Aus dem Bunker 21 werden in Bunker 22 außerdem die Zuschlagstoffe Essigsäure- sowie Natriunnitritlösung verlagert, deren IBC-Lagermenge nun von 1000l auf 2000l erhöht werden sollen.

 

Diese Stoffe werden mit anderen Zuschlagstoffen auf den am Standort im Einsatz befindlichen MEMU – Fahrzeugen (Mobil Explosive Manufacturing Units) als Einzelkomponenten in Aufsetztanks und Behältern als Gefahrstoffe transportiert und erst am Ort der Verwendung zu Sprengstoff vermischt. Die Rohstoffe werden lediglich als Vorprodukte gelagert.

 

Durch die Silolagerung sollen die Lagerkapazitäten im eingefriedeten Betriebsbereich optimiert und durch Umlagerung innerhalb der Bunkerreihe angepasst werden.

Aktuell werden alle Stoffe bis auf das Heizöl mit bereits bestehender Genehmigung vor Ort gehandhabt.

 

Bei der Befüllung bzw. Entleerung des AN Silo können geringe Volumina an Staub anfallen.

 

Kurzfristige Geräuschemissionen können lediglich durch Transportfahrzeugverkehr bzw. Geräte (z.B. Gabelstapler, Pumpen etc.) auftreten.

 

Es fallen im Betriebsbereich nur geringe Mengen an Abfällen an. Dazu gehören hauptsächlich Kunststoffabfälle von Verpackungen und Umverpackungen.

 

Für brandschutztechnische Maßnahmen wurde ein Brandschutzkonzept mit Feuerwehrplan entwickelt.

 

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls wurde in Anlehnung an die TA Luft mit einem Beurteilungsradius von 1000m durchgeführt. Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Anlagen keine Auswirkungen entstehen, bei denen der Anlagenbetrieb ohne Ausgleichsmaßnahmen als nicht umweltverträglich einzustufen ist.

 

Der Standort liegt nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die beabsichtigte Nutzung der Firma SSE Deutschland GmbH ist an diesem Standort zulässig. Die erarbeiteten Gutachten kommen zu dem Schluss, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen hervorgerufen werden. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

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Anlagen

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