Einleitungsbeschluss - 2021/58/670
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung bestehende Verrohrung des Erbachs; Bereich Eduard-Vollmar-Platz – Dürerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 670 - Umwelt und Grünflächen
- Bearbeiter:
- Dr. Dieter Dorda
- Bericht erstattet:
- Dorda, Dieter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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02.06.2021
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Sachverhalt
Die Erbach-Verrohrung im Bereich Eduard-Vollmar-Platz – Dürerstraße zwischen dem neu errichteten Seniorenheim und dem Brückenbauwerk Dürerstraße (Länge ca. 54 m) ist gemäß eines Gutachtens der Rogmann-Ingenieure in Schadenskategorie 4 eingestuft und muss daher dringend saniert werden (vgl. Karte).
Die Erbachverrohrung wird in dem in Rede stehenden Abschnitt mit einem Schlauchliner saniert. Das Schlauchlinerverfahren kommt zur Anwendung, weil es unter den gegebenen örtlichen Voraussetzungen kostenmäßig und verfahrenstechnisch Vorteile bietet und eine Gefährdung des Wohngebäudes Dürerstraße 123 durch einen Rückbau des Gewölbes verhindert. Die Planung des Projektes erfolgt intern durch Abt. 680. Die geschätzten Kosten für die Schlauchlinersanierung betragen rund 395.000 € brutto. Für das Linerverfahren kommt bei der Ausführung nur ein Unternehmer in Frage, da weltweit bisher erst ein Projekt in dieser Dimension durchgeführt wurde.
Das Verfahren selbst und die Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Verfahrensweise werden in der SVA-Sitzung vorgestellt.
Die Stadt wird bei der Durchführung der Maßnahme durch den Hersteller des Schlauchliners unterstützt. Der Hersteller benennt dabei mindestens drei Firmen, die für das fachgerechte Einbauen des Schlauchliners in dieser Größenordnung die erforderliche Eignung mitbringen, so dass für die Baumaßnahme ein Wettbewerb gewährleistet werden kann.
Naturschutzfachlich erfolgt kein Eingriff.
Mit Blick auf das modellierte HQ 100 wird in diesem Bereich kein Rückstaueffekt durch die Sanierungsmaßnahme hervorgerufen.
Ein Antrag auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG ist mit Schreiben vom 21.04.2021 beim LUA gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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