Beschlussvorlage - 2021/84/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Sanierung des Umbaus der alten Aula für die Kindertageseinrichtung Kirrberg wird eine überplanmäßige Auszahlung genehmigt.

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Sachverhalt

In den Jahren 2016 bis 2017 wurde die alte Aula der Grundschule Kirrberg für die Nutzung durch die Kindertageseinrichtung entsprechend umgebaut.

 

Nach Abschluss der Umbauarbeiten stellte das zuständige Fachamt der Stadt jedoch erhebliche Baumängel in der Ausführung der beauftragten Leistung fest.

 

Da eine einvernehmliche Schadensregulierung zwischen der Stadt, dem beauftragten Planungsbüro und dem beauftragten Bauunternehmer scheiterte kam es 2017 zu einem Rechtsverfahren vor dem Landgericht Saarbrücken.

 

Im Rahmen der Beweisaufnahme bestellte das Gericht Herrn Dr. Ing. Frank Rogmann zum Bausachverständigen.

 

Der Sachverständige taxierte die Gesamtkosten für die erforderliche Mängelbeseitigung auf eine Höhe von ca. 92 TEUR.

 

Die Stadt als Klägerin und das beklagte Planungsbüro sowie der beklagte Bauunternehmer einigten sich im Februar 2020 auf einen Vergleich. Mit Beschluss des Landgerichtes Saarbrücken wurde der abgeschlossene Vergleich am 20.02.2020 festgestellt.

 

Der Vergleich sieht vor, dass die Stadt 35 v.H. der Gesamtkosten der Mängelbeseitigung selbst trägt.

40 v.H. der Gesamtkosten der Mängelbeseitigung trägt der Bauunternehmer und 25 v.H. trägt das Planungsbüro.

 

Durch Zahlung von 25 TEUR ist der Schaden seitens des Planungsbüros bereits pauschal abgegolten.

 

Die Zahlung durch den Bauunternehmer erfolgt quotiert nach der Ausführung der Mängelbeseitigung  und Feststellung der Gesamtkosten.

Das Fachamt kalkuliert die Gesamtkosten der Mängelbeseitigung basierend auf der Kostenschätzung des Bausachverständigen zuzüglich Kostensteigerungen in der Baubranche aktuell auf ca. 111 TEUR.

 

Da aus dem bisher noch nicht verbrauchten investiven Finanzmittelansatz aus der Umbaumaßnahme der alten Aula für die Kindertageseinrichtung in Höhe von ca. 21 TEUR (Ermächtigungsübertragungen) zur Verfügung stehen, ist eine überplanmäßige Erhöhung zur Leistung der voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 90 TEUR

erforderlich.

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt teilweise durch die bereits geleistete Schadensausgleichszahlung des Planungsbüros in Höhe von 25 TEUR.

 

Für den Schadensausgleich durch den Bauunternehmer werden 40 TEUR vorläufig als weitere Gegenfinanzierung angesetzt.

 

In Höhe von 25 TEUR erfolgt die Gegenfinanzierung der überplanmäßigen Ansatzerhöhung seitens der Stadt durch bisher nicht verbrauchte investive Finanzmittel aus den Baukostenzuschüssen für die Kindertageseinrichtungen.

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