Beschlussvorlage - 2021/21/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Konzernabschluss 2016 der HPS GmbH wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die HPS GmbH erstellt einen Konzernabschluss, in dem alle Tochtergesellschaften enthalten sind. Dieser hat befreiende Wirkung für die Stadtwerke Homburg GmbH.

Grundsätzlich hat der Konzernabschluss lediglich eine Informationsfunktion. Eine befreiende Wirkung für die Stadtwerke Homburg GmbH kann nur erreicht werden, wenn der Konzernabschluss von einem Abschlussprüfer geprüft wird.

 

Die Bestellung der Dornbach GmbH zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 erfolgte gem. § 318 Abs. 2 Satz 1 HGB auf Empfehlung des Aufsichtsrates und Beschluss der Gesellschafterversammlung durch die Geschäftsführung.

 

Die Prüfung wurde im Dezember 2020 abgeschlossen.

 

Gegenstand der Prüfung waren Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel und Konzernlagebericht.

Geprüft wurden der Konzernabschluss zum Stichtag, der Konsolidierungskreis, die Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen. Die Prüfung nach § 316 ff HGB umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-,Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

 

Die Prüfungsgesellschaft hat als abschließendes Ergebnis ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Konzernabschluss 2016 wird mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme:    156.443.428,92 €

Summe der Erträge:   112.197.069,63 €

Summe der Aufwendungen:  111.489.516,77 €

Jahresgewinn:           707.552,86 €

 

Zur detaillierten Erläuterung einzelner Positionen sowie der weiteren Feststellungen der Prüfungsgesellschaft wird auf den Prüfungsbericht verwiesen, der bei der Geschäftsleitung eingesehen werden kann bzw. auszugsweise vorliegt.

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