Beschlussvorlage - 2021/1208/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat schlägt der obersten Kommunalaufsicht einen Termin als Tag der Abwahl vor, der im Benehmen festgesetzt werden soll.

 

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Sachverhalt

Gem. § 81 i.V.m. § 74 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird der Tag der Abwahl von der obersten Kommunalaufsicht im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde festgesetzt.

Ein der obersten Kommunalaufsicht zu übermittelnder Terminvorschlag ist daher zu beschließen.

 

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