Beschlussvorlage - 2021/1221/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Eine Kommission zur Vorbereitung etwaiger Nachgenehmigungen gem. § 36 Abs. 2 KSVG wird gebildet.

b) Die Zahl der Mitglieder der Kommission wird festgesetzt.

c) Die Fraktionen benennen ihre Vertreter.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 die Verwaltung beauftragt, eine Kommission zur Vorbereitung etwaiger Nachgenehmigungen gem. § 36 Abs. 2 KSVG zu bilden.

Die Arbeit der Kommission aus der letzten Amtszeit des Stadtrates soll fortgesetzt werden.

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