Beschlussvorlage - 2021/01/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für Gremiensitzungen, in denen die Thematik „Radverkehrskonzept der Kreisstadt Homburg“ behandelt wird, werden die Ortsvertrauenspersonen hinzugezogen.

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Sachverhalt

Gem. § 35 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Kreisstadt Homburg, kann der Stadtrat beschließen, im Einzelfall zu bestimmten Themen oder zu bestimmten Sachfragen Personen oder Personengruppen zu den Rats- oder Ausschusssitzungen hinzuzuziehen (§ 49 KSVG). In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.06.2021, der sich mit dem Radverkehrskonzept befasste, wurde vorgeschlagen, zu diesem Thema auch die Ortsvertrauenspersonen zu hören.

 

Die Belange der Gemeindebezirke werden durch die Ortsvorsteher, denen ein Teilnahmerecht an nichtöffentlichen Sitzungen nach § 75 Abs. 3 KSVG zusteht, vertreten.

 

Durch die Hinzuziehung der Ortsvertrauenspersonen sind somit für diese Thematik auch die Belange der Ortsteile, für die keine Gemeindebezirke gebildet wurden, vertreten.

Im Verhinderungsfall kann anstelle der Ortsvertrauensperson die Vertreterin / der Vertreter teilnehmen.

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