Beschlussvorlage - 2021/26/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der AR und der HFA empfehlen dem Stadtrat und der Gesellschafterversammlung die Abschaffung des Servicezuschlages auf den ALT-Linien ab dem 01.07.2021.  

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Sachverhalt

Die Servicezuschläge werden bei ALT-Linien pro Fahrgast in Höhe von 0,50 € erhoben. Dabei ist es egal, ob bereits eine Fahrkarte (in Form von Abo- oder sonstige Zeitkarten) vorhanden ist oder ob die Fahrkarte vor Ort gekauft wird. Es gibt allerdings einige Ausnahme, bei denen Fahrgäste keinen Servicezuschlag zahlen müssen. Des Weiteren ist es laut Taxiunternehmen oft schwierig, den Fahrgästen darzustellen, wieso Sie einen Servicezuschlag zahlen müssen. Die Servicezuschläge werden vom Unternehmer eingenommen und an die HPS GmbH weitergeleitet.  Eine Prüfung der monatlichen Servicezuschläge ist für die HPS GmbH sehr aufwendig und steht nicht im Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Servicezuschlag. Da diese Zuschläge dem entsprechenden Kostenträger zustehen, müssen die Servicezuschläge pro Linie separat berechnet werden. Hierbei muss neben der Überprüfung der Rechnung des Verkehrsunternehmens eine weitere Aufteilung der Servicezuschläge der einzelnen Linien von der HPS GmbH vorgenommen werden. Um die gesamten Einnahmen der Servicezuschläge korrekt aufzuteilen, müssen die einzelnen Monatsabrechnungen über die Mobilitätsplattform exportiert werden und über entsprechende Filterfunktionen die einzelnen Linien herausgefiltert werden.

Neben dem extrem hohen Aufwand den Servicezuschlag für die einzelnen Kostenträger zu berechnen, würde sich im Zuge der Tarifreform zum 01.07.2021 anbieten den Servicezuschlag entfallen zu lassen. So könnten auch ALT Linien besser beworben werden, Abo- Kunden müssten keine zusätzlichen Kosten tragen und die ohnehin auch nach der Tarifreform teuren Einzelfahrkarten würden durch den ALT Zuschlag nicht verteuert werden

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