Beschlussvorlage - 2021/74/610

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Heidebruchstraße 21“ in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf wird beschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 25.03.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Heidebruchstraße 21“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.

Folgend liegt nun der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.

 

Grundlage und Gegenstand des Vertrages ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines zweistöckigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Bei dem Grundstück handelt es sich im eine bislang unbebaute Fläche.

 

Die Vorhabenträger verpflichten sich zur Durchführung des Vorhabens auf ihre Kosten.

 

Die Umgrenzung des Vertragsgebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 700 m² umfasst ein Teilstück der Parzelle Nr. 4610/2.

Reduzieren

Anlagen

Loading...