Beschlussvorlage - 2021/78/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Sanierung des Bärenzwingers im Bereich des Waldparks des ehemaligen Schlosses Karlsberg werden überplanmäßige Auszahlungen genehmigt.

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Sachverhalt

Im Bereich des Waldparks des ehemaligen Schlosses Karlsberg wurden in der Vergangenheit durch andere Maßnahmenträger bereits das Tosbecken und die Orangerie saniert und neugestaltet.

 

Für die Sanierung und Neugestaltung des Bärenzwingers auf diesem Areal hat sich die Kreisstadt Homburg als zuständiger Maßnahmenträger verpflichtet.

 

Für das Investitionsprogramm 2018 wurden deshalb schon vorsorglich bereits 150.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

 

Im Investitionsprogramm für den Haushalt 2021 wurden nochmals 100.000 EUR eingestellt.

 

Insgesamt war bislang eine Gegenfinanzierung in Höhe von 195.000 EUR durch das Land und ggf. den Kreis veranschlagt worden. Der Eigenanteil der Stadt war mit 55.000 EUR einkalkuliert.

 

Auf Antrag der Stadt hin hat das Land mit Bescheid 03.05.2021 nunmehr eine Finanzierung für die Sanierung und Neugestaltung des Bärenzwingers – entgegen der ursprünglichen Planung – über das Landesprogramm zur Förderung der öffentlichen touristischen Infrastrukturen im Saarland bewilligt.

Dadurch erhöht sich die Förderquote auf 95 v.H. der anerkannten förderfähigen Kosten.

 

Mit Antrag der Stadt vom 18.01.2020 wurden die förderfähigen voraussichtlichen Gesamtkosten auf ca. 351.000 EUR nach oben korrigiert.

 

Durch die Zusage des Landes ergibt sich daraus ein Zuwendungsbetrag aus Landesmitteln in Höhe von   333.450 EUR.

 

Für die Maßnahme wird – nach Schätzung des zuständigen Fachamtes – mit Gesamtmaßnahmenkosten in Höhe von 365.000 EUR gerechnet. Darin sind auch zwischenzeitlich eingetretene Preissteigerungen im Baubereich, ein Sicherheitszuschlag und eine Teilsumme für ggf. nicht förderfähige Maßnahmenkosten mit einkalkuliert.

 

Aufgrund des haushaltsrechtlichen Bruttoprinzips sind daher die bisher im Investitionsprogramm des Haushaltes veranschlagten investiven Finanzansätze überplanmäßig um 115.000 EUR zu erhöhen.

 

Die Gegenfinanzierung wird dabei allerdings in voller Höhe durch die bereits erfolgte Bewilligung des Landeszuschusses sichergestellt.

 

Aufgrund der nachträglich erhöhten Förderquote verringert sich zudem der einkalkulierte Eigenanteil der Stadt von bislang 55.000 EUR auf nunmehr nur noch 31.550 EUR.

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Anlagen

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