Beschlussvorlage - 2021/95/50-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für den Jugendbeirat der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 - Jugend, Senioren und Soziales und Integration
- Bearbeiter:
- Laura Becker
- Bericht erstattet:
- Becker, Laura
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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15.07.2021
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09.09.2021
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Sachverhalt
Die Satzung für den Jugendbeirat Homburg wurde erstmals am 6. Mai 2021 im Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss vorgelegt.
Im Ausschuss wurden 2 inhaltliche Aspekte intensiver diskutiert und die Mitglieder haben um eine erneute Prüfung der folgenden Sachverhalte gebeten:
- Die vorgeschlagene Altersgrenze von 25 Jahren wurde von einigen Mitgliedern als zu hoch erachtet, besser seien in diesem Fall 21 Jahre.
-
Das vorgeschlagene Verfahren zur Benennung der Mitglieder des Jugendbeirates durch den Stadtrat wurde ebenfalls kritisch hinterfragt. Alternativ solle die Wahl durch die Jugendlichen selbst erfolgen.
Nach eingehender Prüfung der beiden Anliegen möchte die Stadtverwaltung an ihrem Beschlussvorschlag vom 6. Mai 2021 festhalten. Die Begründungen hierfür werden im Folgenden aufgeführt.
Thema Altersgrenze
Das zuständige Fachamt hat am 9. März 2021 eine Auftaktveranstaltung für alle interessierten Jugendlichen organisiert, bei der unter anderem das Höchstalter für Mitglieder intensiv diskutiert wurde. Dabei haben die Teilnehmenden mehrheitlich für ein Anheben der Altersgrenze auf 25 Jahre plädiert, umgekehrt hat sich niemand für eine niedrigere Grenze ausgesprochen.
Die Stadtverwaltung hat diesen Vorschlag aufgenommen und mit der gesetzlichen Grundlage abgeglichen. Diese besagt, dass Personen bis 27 Jahren als junge Volljährige gelten (SGB VIII §7 Abs. 1 Nr. 4), somit spricht aus rechtlicher Sicht nichts gegen ein Höchstalter von 25 Jahren.
Zudem beläuft sich die Obergrenze des Alters bei anderen Beiräten im Saarland durchschnittlich ebenfalls auf ca. 25 Jahre, es handelt sich also um keine außergewöhnlich hohe Grenze.
Thema Wahlverfahren
Die Vorschläge zu einer alternativen Wahl, welche nicht durch den Stadtrat erfolgt, würden einige Nachteile mit sich bringen.
Bei einer Urwahl durch die Jugendlichen selbst müssten alle Betroffenen aus der Zielgruppe schriftlich eingeladen werden. Nachdem Wahlvorschläge gemacht wurden, gäbe es einen Wahltag, für den Wahllokale und Personal bereitgestellt werden müssten. Bei diesem Verfahren würden immense Kosten von mindestens 15.000 Euro entstehen, da neben den Portokosten noch Personal für die Wahllokale und die Auszählungen abgestellt werden müsste. Zudem wäre der logistische Aufwand kaum zu bewältigen.
Bei einer rechtlich sicheren Online-Wahl wäre ebenfalls mit Kosten von ca. 4500 Euro zu rechnen, da ein geeignetes Programm erworben werden müsste. Gleichzeitig schließt man möglicherweise bestimmte Personengruppen aus, die keinen Zugang zu solchen Formaten haben.
Auch eine Wahl durch Jugendliche bei einer Versammlung gestaltet sich schwierig, vor allem durch die Begrenztheit auf einen einzigen Wahltermin.
Bei einer Benennung der Mitglieder durch den Stadtrat hingegen kann ein niedrigschwelliges Bewerbungsverfahren über einen angemessenen Zeitraum stattfinden. Außerdem kann sich der Stadtrat an dem von den Jugendlichen erarbeiteten Kriterienkatalog orientieren, um eine möglichst große Vielfalt in allen Belangen zu gewährleisten.
Die Stadt Homburg wird als erste Stadt im Saarpfalz-Kreis einen Jugendbeirat einrichten und hierfür müssen erst funktionierende Strukturen geschaffen werden. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, nach den ersten Erfahrungen mit dem vorgeschlagenen Prozedere die angesprochenen Aspekte nochmals zu reflektieren und bei Bedarf für eine kommende Amtszeit Korrekturen vorzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,1 kB
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