Einleitungsbeschluss - 2021/1244/69
Grunddaten
- Betreff:
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Ersatzbeschaffung eines wasserführenden Fahrzeugs (sog. Gerätewagen-Wasser) für die Feuerwehr Homburg als Gebraucht- oder Vorführfahrzeug
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 69 - Baubetriebshof
- Bearbeiter:
- Jens Motsch
- Beteiligt:
- 370 - Brand- und Zivilschutz
- Bericht erstattet:
- Peter Nashan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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01.09.2021
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Sachverhalt
Im Jahre 2015 wurde für 16.999 € brutto ein gebrauchter Gerätewagen-Wasser als wasserführendes Fahrzeug im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens des Baubetriebshofes und der Feuerwehr Homburg beschafft. Aufgrund des Brandschutzbedarfsplanung (in Form der 1.Fortschreibung 2016 des Brandschutzbedarfsplans für die Feuerwehr Homburg) ist die Vorhaltung eines Gerätewagen-Wassers für die jederzeitige, unabhängige Löschwasserversorgung notwendig. Dies betrifft als kritische Punkte insbesondere verschiedene landwirtschaftliche Objekte außerhalb der geschlossen Ortslage, Windenergieanlagen und sog. Störfallobjekte mit erhöhtem Gefahrenpotential (z.B. Ammoniakanlage der Karlsberg-Brauerei, Sprengstofflager der Fa. SSE) sowie die zahlreichen Waldgebiete im Stadtgebiet, Darüber hinaus ist ein solches Fahrzeug auch als Sicherungsfahrzeug für Einsätze auf den Bundesautobahnen 6 und 8 erforderlich und wird auch im Rahmen der überörtlichen Unterstützungsleistungen nach dem SBKG eingesetzt.
Neben den brandschutzrechtlichen Bedarfen aus der Risikoplanung heraus besteht auch eine die Notwendigkeit der Erhaltung innerstädtischen Grüns, was aus verschiedenen Gründen unstrittig ist (Klimwandel, CO2-Reduzierung,...), was auch entsprechender Bewässerungsmaßnahmen gerade in immer trockenerer Zeiten bedarf. Der Baubetriebshof hat hier den grundsätzlichen Auftrag, unterjährig die städtischen Grünanlagen. soweit notwendig und nicht fremdvergeben, zu bewässern (dies betrifft Straßenbegleitgrün, Neuanpflanzungen etc.). Beim BBH werden hierzu auch zwei Fahrzeug mit entsprechenden Wassertanks vorgehalten. Um die notwendigen Bewässerungsaufgaben erledigen zu können, wäre ein weiteres Fahrzeug im BBH notwendig, was aber außerhalb der Gießsaison nicht ausgelastet eingesetzt werden könnte.
Daher war es seit 2015 bereits besprochen, dass die Feuerwehr - auch zur Auslastung des wasserführenden Fahrzeugs - den BBH bei Gieß- und Bewässerungsmaßnahmen mit dem Gerätewagen-Wasser unterstützt. Mit dieser gemeinsamen Lösung konnten sowohl der Brandschutzbedarfsplan erfüllt, als auch die notwendigen Bewässerungsaufträge erledigt werden.
Das 2015 beschafft Gebrauchtfahrzeug stammte aus dem Jahr 1993. Nach einer Vielzahl an Einsätzen sowohl bei der Feuerwehr als auch für den BBH musste das Fahrzeug nach entsprechender TÜV-Begutachtung im August 2021 wegen erheblicher Mängel außer Dienst gestellt werden. Mit einer Laufleistung von über 314.000 km wären hier erhebliche Reparaturen am gesamten Fahrzeugrahmen, an der Bremsanlage etc., aber auch an den Wassertanks notwendig gewesen. Lt. DEKRA-Gutachten v. 02.07.2021 übersteigen diese Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeugs, der von der DEKRA mit max. 8.500,00 € brutto festgelegt wurde. Dies ist wirtschaftlich nicht zu vertreten, zumal auch nicht abschätzbar wäre, wie lange das Fahrzeug dann noch insgesamt hätte in Betrieb bleiben können.
Zur Erfüllung der o.g. Aufgaben soll nun kurzfristig eine Ersatzbeschaffung erfolgen; es soll - vor dem Hintergrund der Kosten - kein Neufahrzeug, sondern ein Gebraucht- oder Vorführfahrzeug beschafft werden. Nach ersten Recherchen ist hier mit Kosten um 80.000,00 € brutto zu rechnen. Die Finanzierung des Fahrzeugs erfolgt gemeinschaftlich aus den Fahrzeugbudgets der Feuerwehr und des Baubetriebshofes, da hier Synergieeffekte genutzt werden.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der UVgO; die Verfahrensart steht noch nicht fest, da aktuell die Markterkundung läuft, hier die Verfügbarkeit geeigneter und wirtschaftlich zu beschaffender Fahrzeuge aufgrund der aktuellen Lage stark variiert und dementsprechend ggf. auch kurzfristig reagiert werden muss. Insofern wäre eine Beschaffung nach beschränkter Ausschreibung oder gar im Verhandlungsverfahren möglich.