Beschlussvorlage - 2021/1247/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Digitalisierung des Stadtarchivs werden außerplanmäßige Auszahlungen genehmigt.

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Sachverhalt

Das Stadtarchiv Homburg hat sich um eine Förderung im Rahmen des Programmes „ WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von NEUSTART KULTUR“ beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beworben.

 

Im Rahmen der geplanten Digitalisierung sollen damit die 300 Ausgaben (120.000 Seiten) der „Homburger Zeitung“ aus 40 Jahrgängen (1899 – 1942) archiviert und von Fraktur-Schrift in moderne Schrift umgewandelt werden.

 

Die Digitalisate sollen so auf einem Server/Cloud-Speicher den Besuchern des Stadtarchivs Homburg für Recherchen an zwei digitalen Besucherplätzen zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Digitalisate sollen ebenfalls auch online über die Homepage der Stadt einsehbar sein.

 

Der BKM hat mit Bescheid vom 01.07.2021 die Förderung der Maßnahme zugesagt. In der Folge wurde am 03.08.2021 ein Fördervertrag geschlossen.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 65.000,00 EUR.

Die Förderquote beträgt ca. 90 v.H. und finanziert die Gesamtmaßnahme damit in Höhe von 58.360,00 EUR (Höchstbetrag) ausweislich des Fördervertrages gegen.

 

Der von der Stadt zu erbringende Eigenanteil beläuft sich damit in Höhe von 6.640,00 EUR.

 

Bislang war die Maßnahme „Digitalisierung Stadtarchiv“ im Investitionsprogramm des Haushaltes 2021 noch nicht aufgenommen worden. Insoweit waren im Investitionshaushalt 2021 – die Genehmigung des Haushaltes der Stadt wurde am 24.04.2021 durch das Landesverwaltungsamt genehmigt - auch keine Finanzansätze ausgewiesen.

 

Im Rahmen des Bruttoprinzips sind daher zur Durchführung der Investitionsmaßnahme außerplanmäßig investive Auszahlungen in Höhe von 65.000,00 EUR nachträglich auszuweisen und zu genehmigen.

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt – wie vor dargestellt – durch außerplanmäßige Einzahlungen aus Investitionszuweisungen des Bundes in Höhe von 58.360,00 EUR einerseits und überplanmäßige Mehreinzahlungen aus den Investitionszuweisungen nach § 11 SPaktG andererseits, die im Haushalt 2021 pauschal zunächst nur in Höhe von 600.000,00 EUR ausgewiesen wurden, nach Bescheid vom 28.07.2021 tatsächlich aber insgesamt 623.633,00 EUR betragen.

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Anlagen

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