Beschlussvorlage - 2021/1248/80

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kreisstadt Homburg bewirbt sich im Rahmen des Bundesprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um einen Bundeszuschuss. Im Falle der Auswahl des Homburger Projektes als Förderprojekt, stellt die Stadt Homburg einen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 10 v.H. (zwischen € 20.000 und maximal € 500.000) der beantragten Projektsumme bereit.

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Sachverhalt

Wie viele Städte ist auch Homburg von tiefgreifenden Veränderungen in der Innenstadt betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Insbesondere sind in Homburg eine Vielzahl von Frequenzbringern, wie Fachgeschäfte (z.B. Leuchten), hochwertiger Lebensmittelhandel (z.B. Spezialitätengeschäfte aus den Bereichen Fisch, Obst und Gemüse und Landesspezialitäten, Konditoreien, Bäckereien, Metzgereien) abgewandert und Ladenlokale überwiegend durch Dienstleister (z.B. Nagelstudios, Friseure, Fitnessanbieter) und Postenmärkte belegt worden. Dies betrifft insbesondere die wichtigen Verbindungsachsen zwischen Altstadt und Talzentrum.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturel­len Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Es bedarf Anpassungen in unserer Innenstadt, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.

Ebenso erfordern veränderte Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern und Besucherinnen und Besuchern notwendige Verbesserungen, z.B. in den Bereichen Klimaschutz, Mo­bilität, Wohnen, aber auch in den Bereichen Freiraum und Grün ist eine Neuorientierung wichtig.

Neben vielen Herausforderungen bietet der anstehende Transformationsprozess auch vielfältige Chancen, die es zu erkennen und in gute Lösungen umzusetzen gilt. Eine Neuorientierung hin zu neuen multifunktionalen Nutzungen mit einer Vielzahl von Akteuren eröffnet ganz neue Möglichkeiten.

Der Bund möchte im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umsetzung fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren unterstützt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.

Der Bundeszuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Zuwendungsempfänger muss für den gesamten Förderzeitraum mindestens 200.000 Euro betragen und darf die maximale Höhe von 5 Millio­nen Euro nicht überschreiten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt bei Kommunen in Haushaltsnotlage 90 v.H.

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Anlagen

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