Beschlussvorlage - 2021/1246/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Jahresabschlüsse 2015, 2016 und 2017 werden festgestellt und die Mitglieder des Stiftungsvorstandes entlastet. Jahresüberschüsse werden für zukünftige satzungsgemäße Zwecke verwendet.

 

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Sachverhalt

Nach § 14 Nr. 2 und Nr. 3 der Satzung der Schramm’sche Stiftung beschließt die Stifterversammlung (nach § 13 der Stadtrat) über die Abnahme der Haushalts- und Vermögensrechnung und über die Entlastung der Mitglieder des Stiftungsvorstandes. Nach § 9 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Prüfung der Stiftung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Homburg. Da die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes auf den Saarpfalz-Kreis übertragen wurden, hat das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015. 2016 und 2017 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme:         148.635,86 €

Summe der Erträge (incl. Finanzerträge):        7.437,82 €

Summe der Aufwendungen:            8.669,02 €

Jahresfehlbetrag:         -   1.231,20 €

 

2015 wurden Fördermittel in Höhe von 5.000 € ausbezahlt ( 1 Antrag ).

Die laufenden Kosten des Stiftungsanwesens wurden aus den Erträgen bestritten

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme:         153.545,31 €

Summe der Erträge (incl. Finanzerträge):        7.170,42 €

Summe der Aufwendungen (incl. Finanzaufwendungen)      2.253,67 €

Jahresergebnis:             4.916,75 €

2016 wurden keine Fördermittel ausbezahlt.

Die laufenden Kosten des Stiftungsanwesens wurden aus den Erträgen bestritten.

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme:         156.291,86 €

Summe der Erträge (incl. Finanzerträge):        9.499,03 €

Summe der Aufwendungen (incl. Finanzaufwendungen)      6.756,77 €

Jahresergebnis:             2.742,26 €

 

2017 wurden Fördermittel in Höhe von 4.500 € ausbezahlt ( 1 Antrag ).

Die laufenden Kosten des Stiftungsanwesens wurden aus den Erträgen bestritten.

 

Zur detaillierten Erläuterung einzelner Positionen wird auf die beigefügten Prüfungsberichte verwiesen.

 

Eine Vorberatung des Stiftungsbeirates ist lt. Satzung nicht erforderlich. Zur Information wurde den Mitgliedern des Stiftungsbeirates eine Kopie des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Saarpfalz-Kreises übersandt.

 

 

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Anlagen

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