Beschlussvorlage - 2021/1279/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Kreisstadt Homburg erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der Abwahl des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 EUR.

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Sachverhalt

Das saarländische Kommunalwahlrecht sieht anlässlich einer durchzuführenden Kommunalwahl die Gewährung eines Erfrischungsgeldes nicht vor.

Die bisherige Zahlung eines Erfrischungsgeldes anlässlich stattgefundener Kommunalwahlen basiert auf der zeitgleich durchzuführenden Europawahl, deren Rechtsgrundlagen eine Erfrischungsgeldzahlung vorsieht.

 

Anlässlich der nunmehr vorzubereitenden und durchzuführenden Abwahl des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg sind wiederum ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Wahlvorstände zu berufen.

Als Abwahltag wird voraussichtlich der 28. November 2021 bestimmt werden.

Um die ordnungsgemäße Wahl zu gewährleisten und die Gewinnung von Wahlhelfern und Wahlhelferinnen nicht zu gefährden, wird vorgeschlagen, allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wie üblich ein Erfrischungsgeld zu gewähren.

Dieses soll wie bereits bei den letzten Wahlsonntagen 35,00 EUR betragen.

Die entstehenden Kosten sind in der Anlage dargestellt.

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Anlagen

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