Beschlussvorlage - 2021/82/200-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 werden die Haushaltssatzungen der Schramm´sche Stiftung und die Haushaltspläne beschlossen.

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Sachverhalt

 Nach § 13 der Satzung der Schramm´sche Stiftung ist die Stiftungsversammlung der Stadtrat von Homburg. Die Stiftungsversammlung beschließt nach § 14 der Satzung über die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages.

 

Der Stiftungsbeirat entscheidet über die Verwendung der Stiftungsmittel. Die Vorberatung einer Haushaltssatzung gehört nicht zu den Aufgaben des Stiftungsbeirates. Eine Sitzung nur zur Unterrichtung der Beiratsmitglieder wurde von diesen nicht gewünscht.

 

 

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Anlagen

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