Beschlussvorlage - 2021/1275/650-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Umsetzung und Finanzierung des Projektes.

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Sachverhalt

Das Vorfeld der ehemaligen Grund- und Hauptschule Hohenburg, sowie der Vorplatzbereich der angegliederten Sporthalle zeigen sich bereits seit Jahren unscheinbar und unattraktiv.
Zur Verbesserung dieses Missstandes, hat sich die Verwaltung in dem Bundes- Förderprogramm „Modellprojekte zur Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen“ beworben.
Im Rahmen der Bewerbung wurden rund 3 Mio. Euro Gesamt- Projektkosten gemeldet.

Wie bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 10.09.2020 vorgestellt liegt der Fokus des Förderprogramms vorrangig in den Themenfeldern:
- Entsiegelung von Flächen
- ökologisch nachhaltige bauliche Anlagen
- Regenwassernutzung
- vegetabile, bauliche und Insektenfördernde Investitionen
- Erhaltung und Pflege historische Pflanzsorten
- allgemeine Maßnahmen zur CO2 Minderung
In der dem Stadtrat vorgestellten Entwurfskonzeption werden diese Themen ganzheitlich aufgegriffen und gestalterisch umgesetzt.

Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im November 2020 die Aufnahme des Projektes in das Förderprogramm beschlossen hatte, folgten weitere Abstimmungs- und Koordinierungsgespräche mit der betreuenden Bundesbehörde BBSR in Bonn sowie die Vorlage ergänzender Unterlagen mit dem Ziel der endgültigen Antragstellung.
Letzte Abstimmungen zum technischen Ablauf der finalen Antragstellung sind für Oktober/ November d. J. vorgesehen.

Nach Mitteilung des BBSR hat die Erteilung des Zuwendungsbescheides noch bis Ende des Jahres zu erfolgen.

Ein wesentlicher Bestandteil der finalen Antragstellung ist der Ratsbeschluss zur Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme.

Die Finanzierungsanteile der Beteiligten setzen sich dabei wie folgt zusammen:
10% Eigenanteil aus dem Haushalt der Kommune
90% Bundesmittel
Die aktuellen Projektkosten belaufen sich auf rd. 2,5 Mio. Euro.
Daraus ergibt sich:
Eigenanteil Kommune  250.000 EUR
Bundesmittel 2.250.000 EUR

Die Aufteilung der Bundesmittel setzt sich damit wie folgt zusammen:
2021:     350.000 EUR
2022:  1.450.000 EUR
2023:     450.000 EUR
2024:                  0 EUR
Die im Zuwendungsantrag festgelegten Finanzierungsmittel sind verbindlich. Da es sich jedoch um einen investiven Titel handelt, sind die Mittel übertragbar und können solange der Zuwendungszweck andauert auch für die Maßnahme eingesetzt werden.

Da die Kostenobergrenzen programmbedingt bereits festgelegt sind, kann der Anteil der Bundesmittel nicht erhöht werden.
Kosten die über die Kostenobergrenze hinausgehen, werden somit nicht weiter gefördert.


Sonderfall Kelleraußenwand Gebäude Hohenburgschule:
Da die Kelleraußenwände nicht ausreichend abgedichtet sind, werden Schäden am Gebäude durch den erhöhten Feuchtigkeitsanteil im Erdreich infolge des Versickerungsvorgangs entstehen.

Aus Sicht des BBSR ist die Kelleraußenwandabdichtung der Hohenburgschule in den von der Maßnahme berührten Bereichen förderfähig, da sie als integraler Bestandteil der Flächenentsiegelung gesehen werden kann.

 

 

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