Einleitungsbeschluss - 2021/1305/650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Ausstattung von Unterrichtsräumen an städtischen Grundschulen mit RLT- Anlagen wir ein Förderantrag gestellt.

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Sachverhalt

Die Bedarfsstelle Schul- und Sportamt hat die Beschaffung von 117 Raumluft Technischen Anlagen für die Ausstattung von Schulräumen an die Abteilung Hochbau gemeldet.

Die dezentralen Lüftungsanlagen sollen in jedem Schulsaal aufgestellt werden. Gegenüber den herkömmlichen Luftfilteranlagen/ Luftreinigungsgeräten wird durch RLT-Anlagen auch der erforderliche Luftwechsel in den Räumen gewährleistet. Das zusätzlich vorgeschriebene  Lüften der Unterrichtsräume kann somit entfallen.

Durch Kreuzstromwärmetauscher in den RLT-Anlagen wird die in der Abluft befindliche Wärme zurück gewonnen und an die angesaugte Außenluft übertragen um diese vorzuwärmen.

Die Kosten pro RLT-Anlage inkl. Begleitmaßnahmen an Wänden, Decken, Böden und Elektro werden auf ca. 19.000,- € brutto geschätzt. Bei einer Anzahl von 117 Geräten belaufen sich die Investitionskosten auf ca. 2,22Mio. Euro brutto. Die erforderlichen Planungskosten werden auf zusätzliche 444.000,-€ brutto geschätzt.

Durch die Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BafA) werden stationäre RLT-Anlagen mit 80% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die maximale Förderhöhe pro Standort beträgt 500.000,- € brutto. 

Förderfähig sind neben den RLT-Anlagen auch die Planungsleistungen und die baulichen Begleitmaßnahmen.

Bei der maximalen Förderhöhe von 80% würde der Eigenanteil für die Stadt 540.000,- €  betragen.

 

Die Antragsstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm muss gem. den Richtlinien des Fördermittelgebers bis spätestens zum 31. Dezember 2021 erfolgen.

 

Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit insgesamt 117 Geräten verteilt auf alle städtischen Grundschulstandorte sind 2,66 Mio. € erforderlich. Diese Investitionskosten wurden vorsorglich für die kommende Haushaltsberatung gemeldet.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

2,664 Mio. € (brutto)

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