Einleitungsbeschluss - 2021/1301/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der SVA ermächtigt die Verwaltung, die Ausschreibung im Rahmen eines Wettbewerbs nach der UVgO in der vorgetragenen Weise (Vorgabe eines speziellen Produktes, Beauftragung der Aufstellung der neuen Spielgeräte in Form einer Generalübernahme, d.h. Beschaffung des Produkts incl. dessen Montage) in Höhe der geschätzten Beschaffungskosten von 65.000 € auszuschreiben.

 

 

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Sachverhalt

Gemäß Sparbeschluss der Stadt Homburg wurden im Jahr 2011 im Stadtgebiet insgesamt acht Spielplätze, vier Bolzplätze, drei Basketballplätze, zwei Beachvolleyballplätze sowie je eine Skate- und eine Boulebahn geschlossen.

Der in Rede stehende Beschluss wurde seinerzeit gefasst unter der Auflage, die verbliebenen Spielflächen durch neue und zusätzliche Spielgeräte aufzuwerten.

Dieser Auflage kommt die Umwelt- und Grünflächenabteilung der Stadt Homburg seit geraumer Zeit nach.

So wurden seit 2019 u.a. in den Ortsteilen  Kirrberg, Homburg-Mitte, Erbach, Beeden und Jägersburg verschiedene neue Spiegerätekombinationen aufgebaut.

Im Jahr 2022 sollen nun die auf den Spielplätzen „Danziger Str.“ (Erbach) und „Kraftwerkstr.“ (Beeden) stehenden, über 25 Jahre alten und  nicht mehr wirtschaftlich zu reparierenden, Spielgerätekombinationen ersetzt werden. Gleichzeitig soll eine bereits aus Sicherheitsgründen demontierte Spielanlage auf dem Spielplatz „Erikastr.“ in Schwarzenbach durch eine neue Anlage ersetzt werden.

Diese  Arbeiten müssen nach der UVgO ausgeschrieben werden.

Da die für die Ausschreibung vorgesehenen Spielgeräte als Produkt nur von je einer bestimmten Firma hergestellt werden, erfolgt die Ausschreibung produktspezifisch.

D.h., es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung für ein bestimmtes Produkt einer bestimmten Firma. Die Garten- und Landschaftsbauer der Region, an die sich die Ausschreibung in erster Linie richtet, bieten dann der Stadt in Form einer Generalübernahme das gewünschte Produkt incl. dessen Montage an. Das bedeutet, dass ein Wettbewerb der anbietenden Firmen in erster Linie innerhalb der Dienstleistung der Montage statt findet und nicht beim Produkt selbst.

Die Landschaftsbaufirma, die das wirtschaftlichste Angebot (für das spezielle Produkt incl. dessen Montage) unterbreitet, bekommt den Zuschlag.

Da ein Nachbau durch Dritte aus Musterschutzgründen nicht möglich ist, kann die Stadt sicher sein, dass sie auch genau das Produkt angeboten bekommt, das sie ausgesucht hat.

Die von der Stadt ausgewählten Spielgeräte  sind in allen Fällen von hoher  Qualität, besitzen  ein eigenständiges Design und  fügen  sich, mit ihren Abmessungen und Sicherheitsbereichen, genau in den zur Verfügung stehenden Bereich zwischen den bereits vorhandenen Spielgeräten ein.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Die Anschaffung der in Rede stehenden Spielgeräte ist mit 45.000,- € zu veranschlagen. Dazu kommen Montagekosten in Höhe von (geschätzten)  20.000,- €, so dass in der Summe von rund 65.000 € brutto für die Aufstellung der neuen Spielgeräte auszugehen ist.

 

 

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