Einleitungsbeschluss - 2021/1325/650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Gebäude auf dem Grundstück Limbacher Straße 31 wird abgerissen und die entstehende Freifläche neu gestaltet.

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Sachverhalt

Die Stiftung „Klosterruine Wörschweiler“, als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, beabsichtigt den Rückbau eines ehemaligen Wohngebäudes mit Verkaufsraum auf einem im Eigentum der Stiftung befindlichen Grundstück.
Das Grundstück befindet sich im Homburger Stadtteil Wörschweiler, Limbacher Straße Nummer 31, .Flur 1, Flurstück 13/0, 129/6.
Das Grundstück liegt aus geographischer Sicht an der östlichen Fußlinie des Klosterberges mit der Klosterruine und ist von der Limbacher Straße aus erschlossen.
Das Abbruchgebäude steht bereits seit mehreren Jahren leer und weist einen entsprechenden Sanierungsstau mit echten Bauschäden auf. Das Grundstück ist stark verwildert und unzugänglich. Eine Sanierung des Gebäudes ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu vertreten. Ebenso fehlt der Bedarf für eine zielführende Umnutzung des Gebäudes.
Mit dem Rückbau der aufstehenden baulichen Anlagen, mit der Inwertsetzung des Grundstücks und Aufbau einer neuen Infrastruktur, soll der vorhandene bauliche Missstand beseitigt werden.

Im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages hat die Stadtverwaltung eine Abbruch- und Folgenutzungsplanung erstellt und das Projekt zur Förderung im
Förderprogramm „Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes – ELER“ angemeldet.

Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme soll eine Anlaufstelle und „Raststätte“ für Wanderer und Besucher der Klosterruine in Form einer kleinen Freizeit- und Tourismusinfrastruktur geschaffen werden. Die an dieser Stelle vorgehaltenen Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen ein. Mit der Installation von Schildern und wetterfest bedruckten Informationstafeln, kann sich der Besucher an dieser Stelle über den Klosterberg mit Klosterruine und über weitere Touristikziele, Sehenswürdigkeiten oder Wanderrouten in der Region informieren. Die von Erwachsenen begleiteten Kinder können sich auf einer Wellenrutschbahn vergnügen.
Mit dem Aufbau einer Fahrradabstellanlage soll außerdem der individuelle Radfahrverkehr berücksichtigt und gefördert werden.
Weiterhin geplant sind Baum-Neupflanzungen, die Bepflanzung neuer Böschungsbereiche und die Neuanlage einer Blühwiese als Beitrag zur Verbesserung der dorfökologischen Verhältnisse.

 

Die Kosten für das Gesamtprojekt wurden mit 149.849,15 Euro berechnet.

Laut Zuwendungsbescheid vom 18.06.2021 ergibt sich daraus folgende Aufteilung der Gesamt- Projektkosten:
 

 Zuwendung aus dem Fond der Europäischen Union  111.271,99 Euro
Bedarfszuweisung des Landes (MfIBS)                                              22.254,40 Euro

- Gesamt- Förderung      133.526,39 Euro

- verbleibender Eigenanteil Stadt/ Stiftung     16.322,76 Euro


Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt unter dem Produkt 71100100,
Konto 783000 und Maßnahme 801 bereitgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

149.849,15 Euro (brutto)

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Anlagen

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