Beschlussvorlage - 2021/1375/50
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Wohlfahrtspflege 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 - Jugend, Senioren und Soziales und Integration
- Bearbeiter:
- Barbara Emser
- Bericht erstattet:
- Christine Becker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Kirrberg
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Entscheidung
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23.11.2021
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Sachverhalt
Für die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an soziale u. ä. Einrichtungen im Stadtteil Kirrberg stehen im Haushalt folgende Mittel zur Verfügung:
Produkt 33100100 - 559304 - Aufw. Für Geld-u.Sachzuw. des OR Kirrberg 1.350 €.
2020 wurden die Mittel wie folgt zugeteilt:
Katholische Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt 200 €
Protestantische Kirchengemeinde 65 €.
Gemäß den vom Stadtrat am 16.12.2020 beschlossenen Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Wohlfahrtspflege ist geregelt, dass die Beantragung der Mittel schriftlich mit Angabe zu den Aufwendungen der Maßnahme erfolgen muss. (Punkt 6 (2) (c)). Gem. Punkt 8 der Förderrichtlinien werden die Zuwendungen nur nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Eine Vorschusszahlung ist nicht möglich.
Die Förderrichtlinien wurden vom Amt für Jugend, Senioren und Soziales Ende Januar 2021 an die Wohlfahrtsorganisationen per Post versandt. Da Anfang Januar jedoch schon Anträge nach den alten Modalitäten eingegangen sind und die Sachbearbeitung im Laufe des Jahres von der Kämmerei ins Amt für Jugend, Senioren und Soziales gewechselt ist, soll eine Übergangsregelung gelten.
Um den Organisationen dennoch eine Förderung für das Jahr 2021 zu ermöglichen, soll der Verwendungsnachweis bis spätestens 30.03.21 beim Amt für Jugend, Senioren und Soziales eingegangen sein. Die Auszahlung erfolgt dann im Nachgang.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,7 kB
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