Beschlussvorlage - 2021/1411/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat schlägt der obersten Kommunalaufsicht einen Termin für die Wahl einer Oberbürgermeisterin / eines Oberbürgermeisters vor, der im Benehmen festgesetzt werden soll.

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Sachverhalt

Gem. § 74 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird der Wahltag von der obersten Kommunalaufsicht im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde festgesetzt.

Für den Fall, dass Herr Oberbürgermeister Schneidewind am 28. November 2021 abgewählt wurde, ist bereits ein Wahltag für die dann erforderliche Wahl einer Oberbürgermeisterin / eines Oberbürgermeisters festzulegen.

Ein der obersten Kommunalaufsicht zu übermittelnder Terminvorschlag ist infolge zu beschließen.

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