Beschlussvorlage - 2021/1307/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die außerplanmäßigen Aufwendungen für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte in kommunalen Kindertagesstätten und Grundschulen finanziert durch eine Bedarfszuweisung des Landes werden genehmigt.

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Sachverhalt

Die Kreisstadt Homburg hat vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eine Bedarfszuweisung zum Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräten in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Höhe von insgesamt 106.174,75 EUR erhalten.  Der Betrag wurde bereits an die Stadtkasse überwiesen.

 

Die Kreisstadt Homburg wird als Träger der Grundschulen festinstallierte Raumlufttechnische Anlagen (RLT) für alle 7 Standorte beschaffen. Dabei wird ein Förderprogramm des Bundes in Anspruch genommen, dass eine Förderquote von 80 % vorsieht.

 

Für die in den Grundschulstandorten genutzten Container, ist die Installation dieser RLT nicht möglich, sodass für insgesamt 12 Container über die o.g. Bedarfszuweisung mobile Luftreinigungsgeräte incl. eines Wechselfilters                ( 14.108,64 EUR ) angeschafft werden.

 

Die Einsatzorte sind:

 

Grundschule Bruchhof:  2 x

Grundschule Luitpold:   2 x

Grundschule Sonnenfeld:  4 x

Grundschule Einöd:  2 x

Grundschule Langenäcker:  2 x

 

Die Förderbedingungen zur Verwendung der Bedarfszuweisung sehen ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass die Stadt mobile Luftreinigungsgeräte incl. eines Wechselfilters anschafft und an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen ausleiht.

Von dieser Option wird die Stadt Gebrauch machen und insgesamt 27 mobile Luftreinigungsgeräte (31.744,44 EUR) für folgende Standorte der Pfarrei Hl. Johannes XXIII. beschaffen und ausleihen:

 

Kath. Kindertagesstätte St. Andreas     6 x Homburg-Erbach

Kath. Kindertagesstätte "Aller-Hand" St. Remigius  6 x Homburg-Beeden

Kath. Kindertagesstätte Charlottenburg   5 x Homburg-Erbach

Kath. Kindertagesstätte St. Josef    5 x Homburg-Jägersburg

Kath. Kindertagesstätte Maria vom Frieden    5 x Homburg-Erbach

 

 

Die Ausliehe erfolgt kostenfrei, die Folgekosten (Filterwechsel, Wartung, Reparatur etc.) gehen zu Lasten der freien Träger. Dieses Verfahren ist mit dem Träger entsprechend kommuniziert.

 

Die übrigen freien Träger wurden abgefragt, haben jedoch keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht.

 

Die Kosten für die Beschaffung der insgesamt 39 Geräte beträgt lt. Angebot vom 13.10.2021 derzeit 45.853,08 EUR (brutto), sodass – aller Voraussicht nach, wenn nicht die anderen Trägern der Kindertagesstätten von der Möglichkeit doch noch Gebrauch machen sollten - 60.321,67 EUR der Bedarfszuweisung an den Zuwendungsgeber zurück erstattet werden müssen.

 

Da die außerplanmäßigen Aufwendungen – auch bei etwaigen Nachmeldungen – unter der Grenze von 100.000,00 EUR betragen werden, ist nach der geltenden Geschäftsordnung der HFA für die Entscheidung zuständig.

 

Die Mehraufwendungen sind vollständig durch die Bedarfszuweisung des Landes aus dem Ausgleichsstock gegenfinanziert, sodass städtische Finanzmittel nicht in Anspruch genommen werden müssen.

 

Die nicht verbrauchten Finanzmittel sind dem Land noch vor Jahresende aus Gründen der Haushaltssystematik unter Berücksichtigung der Vorgaben nach dem Saarlandpakt zurückzuerstatten.

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Anlagen

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