Beschlussvorlage - 2021/1374/50
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Wohlfahrtspflege 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 - Jugend, Senioren und Soziales und Integration
- Bearbeiter:
- Barbara Emser
- Bericht erstattet:
- Christine Becker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
02.12.2021
|
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2020 Richtlinien zur Förderung der Wohlfahrtspflege beschlossen.
Die von Herrn Bürgermeister Forster unterschriebene Fassung wurde am 07.01.2021 an die Ortsrät_innen, Ortsvertrauenspersonen, Ortsvorsteher_innen und die Vertreter_innen der Wohlfahrtsverbände per Post durch das Fachamt (50) versandt.
Den bis 01.10.21 eingegangenen Anträgen soll gemäß Anlage stattgegeben werden.
Im genehmigten Haushalt 2021 stehen in Stadtteilen, in denen keine Ortsräte bestehen, als Zuschüsse für soziale Zwecke 15.000 € (Produkt 33100100 - Konto 531810) und für sonstige Einrichtungen 70.000 € (Produkt 33100100 - Konto 531810) zur Verfügung. Hiervon ist für das Haus der Begegnung ein Zuschuss in Höhe von 61.600 € vorgesehen.
Die Orsträte haben folgende Mittel zur Verfügung:
Produkt 33100100 - Konto 559304 für den Ortsrat Kirrberg = 1.350 €
Produkt 33100100 - Konto 559303 für den Ortsrat Jägersburg = 1.400 €
Produkt 33100100 - Konto 559302 für den Ortsrat Einöd = 1.650 €
Da nicht alle Wohlfahrtsverbände das in den Richtlinien aufgeführte Nachweis-Verfahren bei der Antragstellung berücksichtigt haben, soll als Übergangsphase das den Wohlfahrtsverbänden bisher geläufige Antragsverfahren für das Jahr 2021 noch gestattet werden (Nachweis über die Verwendung der Mittel bis 30.03. des Folgejahres - Hinweis im Zuwendungsbescheid)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
43 kB
|