Beschlussvorlage - 2021/1377/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aus Mitteln zur Förderung der Wohlfahrtspflege wird der Freiwilligen Ganztagsschule Einöd ein Zuschuss in Höhe von 75 €  und an die Pfarrei Heilig Kreuz für die Gemeinde Mariä Geburt ein Zuschuss in Höhe von 150 € ausgezahlt. 

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Sachverhalt

Für die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an soziale u. ä. Einrichtungen im Stadtteil Einöd stehen im Haushalt folgende Mittel zur Verfügung:

Produkt 33100100 - 559302 - Aufw. Für Geld-u.Sachzuw. des OR Einöd 1.650 €.

 

2020 wurden die Mittel wie folgt zugeteilt:


 

Prot. Kirchengemeinde Einöd 150,00 €

Prot. Kindertagesstätte Einöd 225,00 €

Freiw. Ganztagsbetreuung im Rahmen des

Koop.-modells KiTa u. Schule Einöd 150,00 €

Prot. Kindertagesstätte Schwarzenacker 150,00 €

Kath. Pfarrei Heilig Kreuz Mariä Geburt Schwarzenacker  150,00 €

 

 

 

Gemäß den vom Stadtrat am 16.12.2020 beschlossenen Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Wohlfahrtspflege ist geregelt, dass die Beantragung der Mittel schriftlich mit Angabe zu den Aufwendungen der Maßnahme erfolgen muss. (Punkt 6 (2) (c)). Gem. Punkt 8 der Förderrichtlinien werden die Zuwendungen nur nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Eine Vorschusszahlung ist nicht möglich.

 

Die Förderrichtlinien wurden vom Amt für Jugend, Senioren und Soziales Ende Januar 2021 an die Wohlfahrtsorganisationen per Post versandt. Da Anfang Januar jedoch schon Anträge nach den alten Modalitäten eingegangen sind und die Sachbearbeitung im Laufe des Jahres von der Kämmerei ins Amt für Jugend, Senioren und Soziales gewechselt ist, soll eine Übergangsregelung gelten.

Um den Organisationen dennoch eine Förderung für das Jahr 2021 zu ermöglichen, soll der Verwendungsnachweis bis spätestens 30.03.21 beim Amt für Jugend, Senioren und Soziales eingegangen sein. Die Auszahlung erfolgt dann im Nachgang.

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Anlagen

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