Beschlussvorlage - 2021/1313/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung - AwBGSS - und die Abwassergebührensatzung - AWGS - werden ab dem 01.01.2022 entsprechend geändert.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat nimmt von der Betriebsabrechnung 2019 und der Gebührenbedarfsberechnung 2022 Kenntnis. Es wurde nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.

 

Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2022 wurde die Gebührenbedarfsberechnung 2022 erstellt.

 

Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2019, die gem. § 6 Abs. 2 KAG a. F. innerhalb von 3 Jahren ausgegelichen werden muss, ist in die Gebührenbedarfsberechnung 2022 miteingeflossen. Sie beträgt im Bereich Schmutzwasser 204.413,98 € und im Bereich Niederschlagswasser 309.566,54 €.

 

Eine vollständige Kostendeckung der gebührenfähigen Kosten ist damit gewährleistet.

 

Um im Wirtschaftsplan 2022 eine Kostenüberdeckung zu vemeiden, muss ab dem 01.01.2022 die Schmutzwassergebühr von 3,15 €/m³ auf 2,89 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,72 €/m² auf 0,60 €/m² abgesenkt werden.

 

Nähere Zahlen und Ausführungen dazu sind dem beigefügten Erläuterungsbericht und den Berechnungen zu entnehmen.

 

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Anlagen

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