Beschlussvorlage - 2021/1313/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (AwBGSS) und der Abwassergebührensatzung (AWGS) zum 01.01.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Stefanie Weisenstein
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfungsamt
- Bericht erstattet:
- Braß, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Der Stadtrat nimmt von der Betriebsabrechnung 2019 und der Gebührenbedarfsberechnung 2022 Kenntnis. Es wurde nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2022 wurde die Gebührenbedarfsberechnung 2022 erstellt.
Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2019, die gem. § 6 Abs. 2 KAG a. F. innerhalb von 3 Jahren ausgegelichen werden muss, ist in die Gebührenbedarfsberechnung 2022 miteingeflossen. Sie beträgt im Bereich Schmutzwasser 204.413,98 € und im Bereich Niederschlagswasser 309.566,54 €.
Eine vollständige Kostendeckung der gebührenfähigen Kosten ist damit gewährleistet.
Um im Wirtschaftsplan 2022 eine Kostenüberdeckung zu vemeiden, muss ab dem 01.01.2022 die Schmutzwassergebühr von 3,15 €/m³ auf 2,89 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,72 €/m² auf 0,60 €/m² abgesenkt werden.
Nähere Zahlen und Ausführungen dazu sind dem beigefügten Erläuterungsbericht und den Berechnungen zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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373,4 kB
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2
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öffentlich
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210,8 kB
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