Beschlussvorlage - 2021/1339/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Änderung der Abwassersatzung der Kreisstadt Homburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Laut aktueller Kommentierung nach Driehaus wird die Reinigung der Sinkkästen (Straßeneinläufe) der Abwasserentsorgung zugeordnet.

Die Kosten der Reinigung ist jedoch nicht der Allgemeinheit i.R.d. Abwassergebührenberechnung aufzuerlegen.

 

Für die Einführung einer neuen Sondergebühr „Sinkkästenreinigung“ in der Abwassergebührensatzung wird der Begriff ‚Sinkkasten‘ in der Abwassersatzung verankert.

 

Die Änderungen begrenzen sich auf entsprechende normierende Ergänzungen in §2 Nr. 16 sowie §22 Nr. 5.

 

Die Sinkkästen sind weiterhin nach §2 Nr.1 StrG SL Bestandteil der Straße und befinden sich im Eigentum des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

 

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Anlagen

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