Beschlussvorlage - 2021/1354/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die §§ 5 und 6 der Örtlichen Bauvorschrift ( Satzung ) „Dell“ werden aufgehoben.  

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Sachverhalt

Eine Verwaltungsinterne Überprüfung hat ergeben, dass eine nachträgliche erforderliche Änderung der Rechtsvorschrift durchzuführen ist. Dabei handelt es sich lediglich um die formelle Vorgehensweise, der Inhalt der Änderung bleibt bestehen.

 

Die o.g. Örtliche Bauvorschrift ( Satzung ) der Stadt Homburg, namentlich „Dell“  im Stadtteil Reiskirchen,  vom 05. November 1970  in der Fassung der 1. Änderung vom 22. Oktober 1992  beinhaltet u.a. Regelungen zur Gestaltung der Hauptgebäude, Abstandsflächenregelungen, Gestaltung der Garagen und Nebengebäude, Gestaltung der Vorgärten sowie der Einfriedungen.

 

Nach einer Überprüfung einer aktuellen Anfrage zur Errichtung einer Einfriedung, wurde festgestellt, dass im gesamten Wohngebiet verteilt Sichtschutzzäune von über der in der örtlichen Bauvorschrift festgesetzten 1,00m Höhe (§6 Abs.3 60-16 BF) vorhanden sind. Durch eine Ortsbegehung der Abteilung Stadtplanung stellte sich heraus, dass diese Festsetzung in erheblichem Umfang von Anwohnern missachtet worden ist (s. Bilder). Das Gebiet ist mittlerweile durch die hohen Einfriedungen deutlich geprägt. Die Festsetzungen des § 6 dieser örtlichen Bauvorschrift sind obsolet. Bei der Überprüfung der Festsetzungen aus heutiger Sicht und mit heutigem Stand der Rechtsprechung ist zudem der § 5, welcher eine Vorgartenanlage in Längsrichtung einer zumeist flachen Topographie einfordert, weder zeitgemäß noch städtebaulich nachvollziehbar.

 

 

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Anlagen

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