Beschlussvorlage - 2021/1440/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
16.12.2021
|
Beschlussvorschlag
Folgende Ausschüsse werden gebildet:
• Haupt- und Finanzausschuss
• Bau- und Umweltausschuss
• Personalausschuss
• Kultur-, Jugend-, Sozial- und Sportausschuss
• Rechnungsprüfungsausschuss
• Ständiger Vergabeausschuss
• Beteiligungsausschuss
• Sonderausschuss „Touristische Erschließung Schlossberg“
• Sonderausschuss „Reorganisation der Verwaltung“.
Sachverhalt
Ändert sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen, so sind gem. § 48 Abs. 2 Satz 7 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) die Ausschüsse neu zu bilden, wenn sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses eine andere Besetzung ergeben würde.
Bei der Besetzung der Ausschüsse sind die im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen.
Das Ratsmitglied Daniel Schütte hat mit Schreiben vom 24. November 2021 seinen Partei- und Fraktionsaustritt erklärt. Er wird sein Stadtratsmandat künftig als partei- und fraktionsloses Mitglied ausüben.
Da sich durch den Austritt von Herrn Schütte aus der AfD-Fraktion das Stärkeverhältnis im Stadtrat und dadurch auch die Ausschussbesetzung ändert, sind die Ausschüsse neu zu bilden.
Die Verwaltung schlägt vor, die bislang in der Amtszeit des Rates eingerichteten Ausschüsse gem. § 48 Abs. 2 Satz 7 KSVG neu zu bilden:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Bau- und Umweltausschuss
- Personalausschuss
- Kultur-, Jugend-, Sozial- und Sportausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Ständiger Vergabeausschuss
- Beteiligungsausschuss
- Sonderausschuss „Touristische Erschließung Schlossberg“
- Sonderausschuss „Reorganisation der Verwaltung“
Zusatzinformationen zum Stärkeverhältnis:
Die Besetzung aufgrund des sich nunmehr ergebenen Stärkeverhältnisses unter Beibehaltung der Ausschussgröße mit 15 Mitgliedern stellt sich wie folgt dar:
Fraktion |
Sitz (e) neu |
Sitze bisher aufgrund Einigung (altes Recht) |
|
|
|
CDU |
5 |
4 |
SPD |
4 |
3 |
GRÜNE |
3 |
3 |
DIE LINKE |
1 |
1 |
FWG |
1 |
1 |
FDP |
0 |
1 |
AfD |
1 |
2 |