Beschlussvorlage - 2021/1442/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sitzverteilung in den Ausschüssen wird nach § 48 Abs. 2 KSVG wie folgt festgestellt:

CDU: 5 Sitze, SPD: 4 Sitze, GRÜNE 3 Sitze, DIE LINKE: 1 Sitz, FWG: 1 Sitz, AfD: 1 Sitz, FDP: 0 Sitze.

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Sachverhalt

Aufgrund des Austrittes von Herrn Schütte aus der AfD-Fraktion ergibt sich bei einer Ausschussstärke von 15 Mitgliedern folgende Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt:

 

 

Fraktion

 

Sitzverteilung

neu

 

Sitze bisher

aufgrund

Einigung

(altes Recht)

 

 

 

CDU

5

4

SPD

4

3

GRÜNE

3

3

DIE LINKE

1

1

FWG

1

1

FDP

0

1

AfD

1

2

 

Gem. § 48 Abs. 2 KSVG werden die Ausschussmitglieder von den jeweiligen Gruppierungen entsprechend der vom Gemeinderat festgestellten Sitzverteilung benannt.

Die Fraktionen sind aufgefordert, der Verwaltung die Mitglieder aus ihren Reihen zu benennen.

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