Beschlussvorlage - 2021/1380/200-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2022 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit Stellenplan und Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Sachverhalt

Die Stadt führt die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 im Rahmen des Saarland-paktes auf Grundlage der in der Haushaltstrukturkommission bereits zum vorangegangenen Haushalt gefassten Beschlüsse entsprechend fort.

 

Unter Beachtung der maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften nach dem Saarlandpaktgesetz (SPaktG), des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), der Kommunal-haushaltsverordnung (KommHVO) und der Ausführungsverordnung zum SPaktG (VOS-PaktG)  kommt auch der Haushalt des Jahres 2022 der Verpflichtung nach, schrittweise das zahlungsbezogene Defizit zu reduzieren. Ab den mittelfristigen Finanzplanungsjahren 2024 und 2025 wird ein strukturell ausgeglichener Haushalt im Sinne des Saarlandpaktes ausgewiesen.

Dabei orientieren sich die jeweiligen Haushaltsgesamtansätze des Planjahres und der mittelfristigen Finanzplanung an der fortgeschriebenen Normalentwicklung, die das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Grundlage der Finanzrechnungsergebnisse der maßgeblichen Vorjahre verbunden mit einer Prognose auf Basis der letzten Steuerschätzung (Bund/Länder/Kommunen) individuell der Stadt für den Zeitraum 2022 bis 2025 vorgegeben hat.

 

Um die gesetzlich festgelegten Auftrags- und Selbstverwaltungspflichtaufgaben der Stadt als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft verbunden mit einer nur noch sehr moderaten Quotierung für freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheiten finanziell sicherstellen zu können, ist es jedoch nötig nunmehr auch den Realsteuersatz für die Gewerbesteuer entsprechend anzuheben, um strukturell die vorgegebene Defizitgrenzen für das Jahr 2022 und 2023 einhalten zu können, nachdem im Haushaltsjahr 2021 die eigentlich schon vorgesehene Erhöhung aus Gründen der zu befürchtenden wirtschaftlichen Auswirkungen in Bezug auf die Corona-Pandemie noch ausgesetzt worden war.

 

Gleichwohl kommt es trotzdem in den Jahren 2022 bis 2025 real noch zu weiteren zahlungsbezogenen Fehlbeträgen, die jedoch im Rahmen der strukturell gerechneten Normalentwicklung nach dem SPaktG bzw. VOSPaktG erlaubt sind.

 

Insoweit bleibt daher zu hoffen, dass sich ab 2022 bzw. 2023 die Ertragslage im Steuerbereich, die unter anderem auch Corona-Pandemie in den beiden vorangegangenen Jahren eingebrochen war, wieder stabilisiert und sukzessive in den Folgejahren verbessert.

 

Das Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht hat der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 einen Kreditrahmen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2.508.660 EUR zugebilligt. Für die Leistung von Baukostenzuschüsse an die Träger der Kindertagesstätten und für Baumaßnahmen an Kindertagesstätten, bei denen die Liegenschaft im Eigentum der Stadt steht, ist die Aufnahme von Sonderkrediten in gerechtfertigter Höhe außerhalb des vorgenannten Rahmens zulässig

 

Das Investitionsprogramm sieht für die Finanzierung der geplanten Maßnahmen einen Gesamtkredit in Höhe von 2.834.660 EUR (davon 326.000 EUR Sonderkredit) vor.

 

Trotz Übernahme von Liquiditätsverbindlichkeiten durch das Land als Teilentschuldungs-maßnahme nach dem SPaktG wird für die Aufrechterhaltung der Kassenliquidität ein Kredit-rahmen zur Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 100 Mio. EUR seitens der Kämmerei für erforderlich gehalten. Dies begründet sich insbesondere aus der Erwägung, dass letzt-endlich auch für das Jahr 2022 nicht ausgeschlossen werden kann, dass wegen wirtschaftlichen Nachwirkungen der Corona-Pandemie die Steuerertragslage noch negative Einflüsse auf die städtische Kassenlage nimmt und deshalb durchaus größere Finanzierungsspitzen aufgrund der nur vier festgelegten Steuertermine auftreten können.

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Anlagen

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