Informationsvorlage - 2021/1452/610

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorhabenbeschreibung:

In der Hauptstr. 43 in der Gemarkung Einöd beabsichtigt der Bauherr die Errichtung einer freistehenden, einseitigen, beleuchteten Werbeanlage. Der genaue Standort ist aus dem beigelegten Auszug aus dem Liegenschaftskataster zu entnehmen.

 

Im beiliegenden Prospekt heißt es:

„Der Großflächen-Werbeträger Embrace (Version:Freistehend) besteht komplett aus hochwertigem Aluminium, um allen Witterungseinflüssen standhalten zu können. Die Werbefläche besteht aus 16 sektionalen Einzelelementen, um den Transport und die Montage enorm zu vereinfachen. Die seitlichen und horizontalen Abdeckungen sorgen für weitere Stabilität und vervollständigen den Rahmen.“

Die Anlage weist eine Höhe von ca. 4,17 m und eine Breite von ca. 3,86 m auf. Zudem ist die ca. 68 cm breit.

 

Städtebauliche Beurteilung:

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Demnach muss sich das Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Bauvorhaben wurde seitens der Stadtverwaltung nach der bauplanungs- sowie bauordnungsrechtlichen Überprüfung positiv beurteilt.

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Anlagen

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