Beschlussvorlage - 2021/1446/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die außerplanmäßige Auszahlung für den Einbau einer Spülstraße in der Kindertageseinrichtung „Mariä Himmelfahrt“ in Kirrberg wird genehmigt.

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Sachverhalt

Die Kindertageseinrichtung „Mariä Himmelfahrt“ in Kirrberg wird durch die katholische Kirchengemeinde betrieben.

 

Eigentümer der Liegenschaft (Grundstück, Gebäude mit Einbauküche) ist die Kreisstadt Homburg.

 

In der Küche der Kindertageseinrichtung ist seit geraumer Zeit die Spülmaschine immer wieder defekt. Obwohl die Spülmaschine nochmals überprüft wurde, funktioniert sie nicht einwandfrei und es muss ständig seitens des Personals per Hand nachgespült werden.

 

Bei einer Begehung durch den Arbeits- und Gesundheitsschutz wurde diesbezüglich die derzeitige Situation ohnehin bemängelt.

 

Das bisher verwendete Untertischmodell ist für den Einsatz in Kinderbetreuungseinrichtungen auch nur bedingt geeignet, da häufige Hebevorgänge der Geschirrkörbe im laufenden Betrieb notwendig sind.

 

Die Kindertageseinrichtung steht derzeit 130 Kindern als Kindertagesstätte zur Verfügung.

In Anbetracht der genannten Gründe werden deshalb die Anschaffung und der Einbau einer sog. „Spülstraße“ für erforderlich gehalten.

 

Für die Anschaffung und den Einbau können grundsätzlich Landes- und Kreiszuschüsse beantragt werden, die teilweise als Gegenfinanzierung für die außerplanmäßige Auszahlung zur Verfügung stehen (pauschal jeweils 30 v.H.)

 

Die Kosten der Maßnahme werden seitens der Abteilung Hochbau in Höhe von 20.000 EUR geschätzt.

 

Der verbleibende städtische Anteil in Höhe von 8.000 EUR (40 v.H.) wird durch investive Auszahlungsreste im Bereich der allgemeinen Finanzansätze für die Grundschulen gegenfinanziert.

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