Einleitungsbeschluss - 2022/0029/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der SVA ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung einer Ausschreibung mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleister zur Umsetzung des Tarifvertrages Fahrradleasing

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Sachverhalt

Die Stadt Homburg hat gemäß dem Tarifvertrag Fahrradleasing die Möglichkeit, tariflich die Gelegenheit zum Dienstrad-Leasing zu bieten. Dies ist sowohl unter dem Aspekt des Umweltschutzes als auch der angestrebten Verkehrswende zu sehen. Darüber hinaus leistet die Stadt Homburg auch einen Beitrag zur Gesundheitsförderung ihrer Beschäftigten und erhöht ihre Attraktivität.

 

Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Dienstleister/Leasinggeber abgeschlossen werden. Die Stadt Homburg als Leasingnehmer wird die Fahrräder bei dem Leasinggeber leasen und den Mitarbeiter/innen zur privaten und betrieblichen Nutzung zur Verfügung stellen. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer der Fahrräder, die er vom Händler ankauft. Das Angebot soll zunächst für alle Beschäftigten der Stadt Homburg gelten (ca. 350 Personen).

 

Zur Umsetzung des Dienstrad-Leasing ist die Stadtverwaltung gehalten, mit interessierten Beschäftigten einen Nutzungs- und Überlassungsvertrag abzuschließen. Die Überlassung der Diensträder wird nach Maßgabe der Regelungen des TV-Fahrradleasing erfolgen. Es handelt sich um eine Entgeltumwandlung, die Beamtinnen und Beamte noch nicht eröffnet ist.  Sofern die einschlägigen Besoldungsregelungen zukünftig eine Umwandlung der Bezüge auch für Beamtinnen und Beamte zulassen sollten, ist beabsichtigt, auch dieser Beschäftigtengruppe (ca. 70 Personen) den Zugang zum Dienstrad-Leasing zu öffnen.

Die genauen Einzelheiten werden vor Ausschreibung in einem Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung festgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Bei einem Anschaffungspreis von ca. 3.000 € pro Leasingfahrrad ist mit einem Auftragsvolumen von ca. 140.000 € zu rechnen. Wie bereits erwähnt, bleiben die Fahrräder im Eigentum des Leasingnehmers.

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