Beschlussvorlage - 2021/1410/50-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Die Mitglieder des Jugendbeirats sollen laut Satzung benannt werden. 

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Sachverhalt

Nach einem Aufruf in der örtlichen Presse und über verschiedene Kanäle haben sich insgesamt 19 interessierte Jugendliche und junge Erwachsene für den Jugendbeirat beworben. Die entsprechende Liste mit allen Bewerberinnen und Bewerbern ist als Anlage beigefügt.

 

Um allen interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance zu ermöglichen, sich im Jugendbeirat zu engagieren, wurde die maximale Mitgliederanzahl von 15 auf 20 Personen erhöht. Deshalb wurde in der vergangenen Stadtratssitzung am 16. Dezember 2021 die 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Jugendbeirat der Kreisstadt Homburg beschlossen. Die Änderungssatzung wurde in dieser Ergänzungsvorlage beigefügt.

 

In der am 09.09.21 vom Stadtrat beschlossenen Satzung sind unter §4 Abs. 3 verschiedene Kriterien festgehalten, die bei der Benennung der Mitglieder berücksichtigt werden sollen. Die Kriterien lauten wie folgt:

·       Breite Vielfalt des Altersspektrums

·       Mischung aus parteipolitischen und nicht parteipolitisch engagierten Jugendlichen

·       Vertretung möglichst aller Schulformen

·       Vertretung möglichst aller Stadtteile

·       Vertretung möglichst aller Geschlechter

·       Mischung aus kultureller und persönlicher Vielfalt und Diversität

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Anlagen

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