Einleitungsbeschluss - 2022/0068/650
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierung und Neugestaltung Bärenzwinger- Waldpark Schloss Karlsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 650 - Hochbau
- Bearbeiter:
- Roland Ecker
- Bericht erstattet:
- Ecker, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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02.03.2022
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Sachverhalt
Nach dem die Sanierung und Neugestaltung der Anlagenteile Orangerie und Tosbecken in den vergangene Jahren abgeschlossen werden konnte, handelt es sich bei der Sanierung und Neugestaltung des sogenannten „Bärenzwinger“ (ältere Menagerie) um eine weitere
und abschließende Maßnahme im Gebiet WaldPark Schloss Karlsberg.
Wie bereits in verschiedenen Gremien der Stadt berichtet, ist das vorrangige Planungsziel die denkmalgerechte Präsentation mit Schutz des Bestandes und die ansprechende Neugestaltung der Anlage.
Hierfür wurde bereits im Januar 2020 ein Antrag auf Fördermittel beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gestellt.
Mit Aufnahme in das Landesprogramm zur „Förderung der öffentlichen touristischen Infrastrukturen im Saarland“ wurde die Förderquote mit 95% der förderfähigen Kosten
festgesetzt. Die förderfähigen Kosten wurden mit 351.000,00 Euro errechnet. Daraus ergibt sich ein Zuwendungsbetrag von 333.450,00 Euro.
Mit den Beschlüssen von Haupt- und Finanzausschuss und Stadtrat werden für die Umsetzung des Projektes insgesamt 365.000,00 Euro unter dem Produkt 5.5.10.0120 und Konto 783141.701 im städtischen Haushalt bereitgestellt
In Vorbereitung der Baumaßnahme wurde in der Fachabteilung der Bauantrag erarbeitet dessen Genehmigung bereits vorliegt.
Ebenfalls wurden die erforderlichen Leistungsverzeichnisse für den Stahlbau und für die
Erd- Maurer- Betonarbeiten erstellt.
Diese liegen dem Landesdenkmalamt zur Einsicht und zur Genehmigung vor.
Nach erfolgter Freigabe durch das Landesdenkmalamt sollen beide Gewerke entsprechend ausgeschrieben werden.
Der voraussichtliche Start der Baumaßnahmen ist für Mai/ Juni 2022 geplant.
Die veranschlagte Bauzeit beträgt ein Jahr.
Gem. den geltenden Förderrichtlinien ist die Maßnahme bis spätestens zum 31. Dezember 2023 unter Vorlage des Schlussverwendungsnachweises abzurechnen.