Beschlussvorlage - 2022/0097/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern, Karlsbergstr. 154 a, b; Gemarkung Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Artur Bomke
- Bericht erstattet:
- Michael Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
17.03.2022
|
Sachverhalt
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 20-22 Wohneinheiten.
Vorhabenbeschreibung des Entwurfsverfassers:
„Der Projektentwickler beabsichtigt in zentrumsnaher Lage zur Stadt Homburg
eine Wohnhausbebauung zu errichten. Diese, bestehend aus Mehrfamilienhäusern, in der Karlsbergstrasse 154 a,b, schließt die bestehende Baulücke und ergänzt den städtebaulichen Kontext wiederum.
Diese 2 Wohnresidenzen, konzipiert als 2 geschossige Punkthäuser mit Penthouse und Flachdach, zeigen sich in einer Bauweise mit zurückspringendem Penthouse als Staffelgeschoss, welche sich in der umliegenden Bauvolumina einfügen - zumal in die vor - herrschende 2 geschossige Bebauung zzgl. Dachgeschoss der gegenüberliegenden Straßenseite.
Hier entstehen in einem qualitätsvollen Mix von Wohnflächen - je dem individuellen Nutzer angepassten - moderne, helle und transparente Wohnstrukturen, selbstverständlich alle Wohnungen barrierefrei mit Aufzugsanlagen erschlossen.
In der Wohnanlage K154 A_B sind ca. 840 - 870 m² Wohnfläche je Haus geplant,
der Bruttorauminhalt je Haus beträgt ca. 4900 m³ - es entstehen je Haus 10 - 12
Wohnungen je Haus, d.h. im Gesamten entstehen hier in Zentrumsnaher Lage von
Homburg 20 - 22 Wohneinheiten.
Der ruhende Verkehr ist in der Anlage in einer Tiefgarage mit ca. 21 Stellplätzen für beide Häuser - da die TG als Gesamtanlage beide Wohnhäuser erschließt, sowohl auch 12- 15 offene Stellplätze als Anlage vor den Gebäuden.
Neben einem großzügigen Wohn-/ und Esszimmer mit direktem Zugang zu großen Terrassen, Loggien oder Dachterrassen, einer adäquaten Küche, schönen Bädern mit moderner Ausstattung zum Wohlfühlen, modernster Haustechnik mit innovativer Heiztechnik, werden dieses Wohnresidenzen in massiver Bauweise - Stein auf Stein, mit sehr guter Wärmedämmung errichtet.
Die Grundrisse sind flexibel und können auf jeden Nutzerwunsch bzw. Marktsituation reagieren.“
Städtebauliche Beurteilung:
Für die vorhabenbetroffenen Grundstücke existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich des §34 BauGB. Demnach muss dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Einfügekriterien sind erfüllt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
4
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
915,9 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
361,5 kB
|