Beschlussvorlage - 2022/0113/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Geplant ist ein Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses. Der Bauantrag wurde eingereicht, die Vorhabenbeschreibung liegt der Gemeinde zum Zeitpunkt der Abgabe an den Sitzungsdienst nicht vor.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Für das vorhabenbetroffene Grundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich des §34 BauGB. Demnach muss dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Einfügekriterien sind erfüllt.

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Anlagen

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