Beschlussvorlage - 2022/0119/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Montage einer neuen Lüftungsanlage auf dem vorhandenen Dach, Talstr. 32; Gemarkung Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Artur Bomke
- Bericht erstattet:
- Michael Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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17.03.2022
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Sachverhalt
Geplant ist die Montage einer neuen Lüftungsanlage einschließlich Dachausstieg auf dem vorhandenen Dach des P&C Verkaufscenters. Der Bauantrag liegt der Gemeinde vor.
Vorhabenbeschreibung des Entwurfsverfassers:
„Der Gebäudekomplex wird als Kaufhaus genutzt. Demnach handelt es sich um einen Sonderbau nach §2 Abs. 4 LBO Srl. (u.a. Verkaufsraumfläche mit mehr als 800 m2). Das Objekt wurde in den 50 Jahren als freistehender Gebäudekomplex errichtet. Das Gebäude wird weiterhin ausschließlich als Kaufhaus mit Büroeinheiten genutzt. Im Untergeschoss befindet sich eine Tiefgarage sowie die Technikräume der Elektrotechnik, Fernwärmezentrale, Heizungszentrale und
Türluftschleieranlage. Im Erd- und 1. Obergeschoss befinden sich die Verkaufsraumflächen. Das 2. Obergeschoss wird als Lager, Verwaltungsabteilung und Technikzentrale genutzt. Grundsätzlich handelt es sich bei den geplanten Maßnahmen um die technische Erneuerung des Raumlufttechnik-Zentralgerätes samt Regelung. Der Gebäudekomplex bleibt in seiner statischen Struktur erhalten. Das Gebäude wurde in den Grundzügen als massives Bauwerk errichtet.
Bei dem Antragsgegenstand handelt es sich um die Erneuerung des RLT Zentralgerätes samt Regelungen, die seit mehr als 48 Jahren in Betrieb sind.
Die neue Lüftungsanlage wird zum mechanischen Transport und Filterung sowie der thermodynamischen Behandlung der Luft im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss (Verkaufsräume) dienen.
Das neue zentrale Lüftungsgerät zur thermodynamischen Behandlung der Luft wird aus Platzgründen auf der Dachfläche positioniert. Das bestehende Lüftungszentralgerät in der Lüftungszentrale wird demontiert. Der Durchbruch der momentanen Außenluftansaugung und der Fortluftausblasung wird zukünftig als Abluft- und Zuluftdurchführung genutzt. Zusätzlich wird ein Dachausstieg aus der ehem. Lüftungszentrale aufs Dach installiert. Das neue Zentralgerät auf dem Dach wird auf einem Grundrahmen (Stahlkonstruktion) gesetzt.
Die Einzelheiten sind der beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen.“
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Für das vorhabenbetroffene Grundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich des §34 BauGB. Demnach muss dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Einfügekriterien sind erfüllt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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655,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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195,5 kB
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