Beschlussvorlage - 2022/0028/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Leistung eines Betriebskostenzuschusses der Stadt an die Musikschule Homburg gGmbH für das Jahr 2022 in Höhe von 800.000 Euro wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Im Haushalt der Stadt Homburg ist für das Haushaltsjahr 2022 für die Musikschule Homburg ein Zuschuss in Höhe von 800.000 Euro veranschlagt.

Im Wirtschaftsplan der Musikschule Homburg gGmbH für das Jahr 2022 ist in der laufenden Verwaltung ein Betriebskostenzuschuss von Seiten der Kreisstadt Homburg an die Musikschule Homburg gGmbH in gleicher Höhe eingeplant.

 

Die Musikschule Homburg gGmbH ist auf den Betriebskostenzuschuss angewiesen. Er dient vor allem zur Deckung der Personal- und Honorarkosten, der Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten des Musikschulgebäudes, der Kosten für die Geschäftsbesorgung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Stadt Homburg, der Zinsaufwendungen an das Kreditinstitut sowie der Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen.

 

Die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses soll nach Genehmigung des Haushalts der Kreisstadt Homburg für das Jahr 2022 durch das Landesverwaltungsamt in 2 Raten - 1. Rate am 01.04.2022 und 2. Rate am 01.10.2022 – erfolgen.

 

 

 

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Anlagen

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