Beschlussvorlage - 2022/0048/32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hubertuskapelle der Gustavsburg in Jägersburg wird als Trauungsort zugelassen.

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Sachverhalt

In Anwendung der Verwaltungsvorschriften über die Zulassung von Örtlichkeiten für Eheschließungen in der Kreisstadt Homburg, welche im Oktober 2020 vom Stadtrat beschlossen wurden, bittet das Standesamt um Zulassung der Hubertuskapelle der Gustavsburg in Jägersburg als weiteren Trauungsort.

Die Hubertuskapelle der Gustavsburg in Jägersburg wurde aus einer Ruine erst im Jahre 1985 wieder vollständig errichtet. Nach Auskunft des Bistums in Speyer ist die Kapelle nicht konsekriert, sodass aus Sicht der katholischen Kirche nichts gegen die standesamtliche Nutzung spricht. In der evangelischen Kirche kennt man die Kirchweihe nicht, sodass hier aus Sicht der evangelischen Kirche kein sakramentales Hindernis bestehen kann.

Das Standesamt möchte daher in dieser Kapelle standesamtliche Trauungen vornehmen.

Die Kapelle wurde mittlerweile innen neu gestrichen. Die dort fest angebrachten Kruzifixe werden anlässlich der Trauung mittels einer angebrachten Vorrichtung verdeckt. Die erforderliche Bestuhlung wird aus dem dort vorhandenen Mobilar der Gustavsburg selbst entliehen. Der Zugang zur Kapelle ist barrierefrei. Parkplätze befinden sich in näherer Umgebung.

Für die weitere Ausgestaltung der Kapelle sollte ein ansprechender Trautisch (Beispiel: Antik Biedermeier Schreibtisch 780,00 €) mit Sitzbank (279,00 €) für das Brautpaar angeschafft werden. Durch die Anschaffung von Stuhlhussen (50 Stück für rd. 90,00 €), einem Läufer (90,00 €), 2 fünfflammige Kandelaber (je 60,00 €) mit 10 LED-Kerzen (2 Stück für 10,00 €) und einem Dauerschmuck (= ersetzt Frischblumen) könnte ein würdiger Rahmen für die Durchführung einer Eheschließung geschaffen werden. Diese Anschaffungen könnten durch die Mitarbeiter des Standesamtes erfolgen.

Für die Nutzung der Kapelle als Trauort sollte eine Nutzungsgebühr in Höhe von 150,00 € erhoben werden (analog zur Nutzung des Mannlichsaal im Römermuseum). Ein eventuell geplanter Sektempfang kann durch das Brautpaar im Innenhof der Gustavsburg ohne weitere Mehrkosten vorgenommen werden. Falls das Brautpaar auch die Feierlichkeiten nach der standesamtlichen Trauung in der Gustavsburg selbst durchführen wollte, wären zusätzlich die im Jahre 2009 vereinbarten Nutzungsgebühren in Höhe von 140,00 € zu erheben (Beschluss Ortsrat Jägersburg v. 11.03.2009).

Nach der Zustimmung der Zulassung als Trauungsort, würden die Gebühren dann noch in einer zu erlassenden Gebührensatzung zusammengefasst werden.

Der Zugang zu den Toiletten in der Gustavsburg muss anlässlich von Trauungen gewährleistet werden.

Die Terminierungen der Trauungen erfolgen in Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung 650 Hochbau durch das Standesamt Homburg.

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Anlagen

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