Beschlussvorlage - 2022/0055/200-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Sicherstellung der Fernwärmeversorgung vereinbart die Stadt mit den Stadtwerken Homburg GmbH und der Heizkraftwerk Homburg GmbH die Gestattung für die Benutzung öffentlicher Verkehrsräume gegen Entgelt durch Vertrag.

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Homburg GmbH betreibt im Gebiet der Stadt Homburg ein Fernwärmeleitungsnetz und versorgt die angeschlossenen Grundstücke mit Heizenergie, die von der Heizkraftwerk Homburg GmbH produziert wird.

 

Das Leitungsnetz für die Fernwärmeversorgung verläuft zum größten Teil im Bereich der öffentlichen Verkehrsräume, dessen Straßenerhaltungslast der Stadt obliegt. Die maßgeblichen Grundstücke der öffentlichen Verkehrsräume liegen im Eigentum der Stadt.

 

Den Stadtwerken Homburg GmbH und der Heizkraftwerk Homburg GmbH war bereits durch Vertrag vom 18.03.2002 die Durchleitung über die städtischen Grundstücke gegen Entgelt gestattet worden. Der Vertrag endet nach der vereinbarten Dauer von 20 Jahren am 31.03.2022.

 

Damit die Stadtwerke Homburg GmbH und die Heizkraftwerk Homburg GmbH ab dem 01.04.2022 weiterhin die ans Fernwärmenetz angeschlossen Grundstücke mit Heizenergie versorgen können, ist es erforderlich, die Durchleitung über städtische Grundstücke zu gestatten.

 

Die Gestattung erfolgt gegen Entgelt.

 

Die Gestattung gegen Entgelt wird für die Dauer von weiteren 20 Jahren wird deshalb durch einen neuen Vertrag geregelt.

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