Beschlussvorlage - 2022/0057/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Einführung einer verursachergerechten Starkverschmutzerzulage sowie die technisch- und finanzielle Grundlagenermittlung für die Kreisstadt Homburg wird hiermit beschlossen.

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Sachverhalt

In mehreren Sitzungen des Stadtrates wurde unter anderem die verursachergerechte Gebührenerhebung für nicht häuslich belastetes Abwasser gefordert.

In der Abwassersatzung der Kreisstadt Homburg ist die Starkverschmutzerzulage bereits seit mehr als 20 Jahren verankert, diese wurde aber bisher weder erhoben, noch die Möglichkeit der Erhebung rechtlich und technisch geprüft.

 

Um die Objektivität und Rechtssicherheit zu wahren, soll die Prüfung der verursachergerechten Gebührenerhebung an einen externen Sachverständigen vergeben werden.

Dazu wurde durch die Stadtentwässerung bereits eine Vorprüfung beauftragt, um sicher zu stellen, dass rechtlich der Einführung einer Starkverschmutzergebühr nichts entgegensteht.

Mit der Vorprüfung wurde das renommierte Institut FiW (Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft - eine Ausgliederung aus der Universität Aachen) beauftragt.

Das Vorprüfungsergebnis liegt nunmehr vor und kommt zu dem Ergebnis, dass zur Wahrung der Gebührengerechtigkeit für die Homburger Bürger eine entsprechende Starkverschmutzergebühr in der Kreisstadt Homburg eingeführt werden muss.

 

Zur weiteren Erläuterung der Möglichkeit einer Starkverschmutzergebühr zu erheben, wird der Ausschuss je nach Form der Durchführung durch einen der heutigen Sitzung anwesenden oder ggf. zugeschalteten Vertreter des FiW informiert.

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