Beschlussvorlage - 2022/0081/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Bewirtschaftung und die Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet werden überplanmäßige Aufwendungen genehmigt.

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Sachverhalt

Im Budget für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung (Querschnittsbudget 8232 Straßenbeleuchtung)  entstanden im vergangenen Haushaltsjahr überplanmäßige Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 218.000 EUR.

 

Aufgrund der eingetretenen Verzögerung im Zusammenhang mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel (restlicher Teilbereich) überstiegen die Bewirtschaftungskosten (Energie) in Höhe von 535.000 EUR den Finanzmittelansatz des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 480.000 EUR um 55.000 EUR.

 

Im Bereich der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung ergab sich im vergangenen Haushaltsjahr  ein zusätzlicher Bedarf für nicht planbare und nicht absehbare Instandsetzungsarbeiten, die  im Rahmen des hierzu vorhandenen Jahresvertrages für die Unterhaltungsarbeiten beauftragt werden mussten.

 

Es kam dann noch zu einem erhöhten Wartungsaufwand wegen der verzögerten LED-Umrüstung und einem vermehrten Fehleraufkommen aufgrund der niederschlagsreichen Witterungsverhältnisse. Darüber hinaus mussten  punktuell Reparaturarbeiten in größerem Ausmaße in den Bereichen sehr alter Straßenbeleuchtungsnetze (Schlossbergstraße und Gartenstraße sowie die Baugebiete der 60er und 70er Jahre in Jägersburg, Erbach und Reiskirchen) durchgeführt werden.

 

Die für das Haushaltsjahr 2021 angesetzten Finanzmittel für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 300.000 EUR wurden daher um 143.000 EUR überschritten.

 

Für die Unterhaltung der Weihnachtsbeleuchtung wurden in der abgelaufenen Saison 2020/2021 Mehraufwendungen in Höhe von 20.000 EUR verursacht.

 

Die Kostenmehrung entstand insbesondere aufgrund unplanmäßiger Nacht- und Noteinsätze. Zudem versursachen die stark in die Jahre gekommenen Teilelemente der Weihnachtsbeleuchtung zusätzlich einen erhöhten Unterhaltungsaufwand.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen können durch Minderausgaben im Budget für die Ausführungsarbeiten bei den Verkehrsflächen in der Bau- und Unterhaltungslast der Stadt (Produktbudget 85130 Ausführung Tiefbau) vollständig abgedeckt werden.

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